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Wohngeld-Erhöhung 2025: So profitieren Familien und Alleinerziehende!

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Wohngeld in Deutschland um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Diese Maßnahme gilt als Antwort auf die steigenden Preise und Mieten und soll insbesondere Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien mit Kindern entlasten. Im Zuge dieser Anpassungen wurden auch die Einkommensgrenzen für Unterstützungsleistungen angehoben, was bedeutet, dass mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld beantragen können.

Das Bonner Amt für Soziales und Wohnen empfiehlt, die eigenen Ansprüche zu überprüfen. Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten Anfang Januar einen neuen Wohngeldbescheid und die Auszahlung erfolgt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Personen, die die neuen Einkommensgrenzen überschreiten, sollten ihren Anspruch erneut evaluieren. Dazu wird eine Kontaktaufnahme mit den Sachbearbeitern des Amtes empfohlen, auch für Personen, deren Leistungen gemäß SGB II oder SGB XII nicht weiterbewilligt wurden.

Antragstellung und Berechnung des Wohngeldes

Erstanträge auf Miet- und Lastenzuschuss können online über das „Serviceportal Gemeinsam Online“ gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist ein Wohngeldrechner des Landes verfügbar, um einen unverbindlichen Vorschlag für einen möglichen Anspruch zu erhalten. Nach einer Berechnung kann auch online ein Antrag gestellt werden. Antragsformulare sind in der Information des Stadthauses sowie in den Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Telefonische Auskünfte zum Wohngeld können unter 0228 – 77 2919 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingeholt werden.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Anträge liegt bei bis zu sechs Monaten, was vor dem Hintergrund der erhöhten Antragszahlen zu berücksichtigen ist. Für die Berechnung des Wohngeldes ist das Gesamteinkommen relevant, welches gemäß dem Einkommensteuergesetz ermittelt wird. Es müssen sowohl steuerpflichtige Einkünfte als auch bestimmte steuerfreie Einnahmen in die Berechnung einfließen.

Um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, müssen die Antragsteller eine Prognose über ihr Jahreseinkommen abgeben und nachweisen, dass sie das erforderliche Mindesteinkommen erreichen. Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende betrug seit dem 1. Januar 2024 und bleibt auch 2025 bei 563 Euro monatlich. Dabei können verschiedene finanzielle Mittel berücksichtigt werden, um das Mindesteinkommen zu überprüfen, und es gelten spezifische Einkommensgrenzen, die je nach Mietstufe variieren.

Wichtige Informationen zur Berechnung der Einkommensgrenzen und den damit verbundenen Faktoren finden sich auch auf wohngeld.org. Diese Seite bietet detaillierte Auskünfte über die sozialen Leistungen in Verbindung mit den entsprechenden Einkommensgrenzen und Zuschüssen.

Für weitere Details zur Erhöhung des Wohngeldes und den damit verbundenen Änderungen informiert das Kabinett Online.