Politik

Eisenstadt-Skandal: Flüchtling soll 200.000 Euro Sozialbetrug begangen haben!

Ein unglaubliches Drama entfaltet sich im beschaulichen Eisenstadt: Ein 62-jähriger syrischer Migrant steht vor Gericht, beschuldigt, Sozialleistungen in Höhe von fast 200.000 Euro zu Unrecht kassiert zu haben! Die Anklage behauptet, er habe von 2014 bis 2024 monatlich bis zu 1.400 Euro Mindestsicherung und weitere Leistungen erschlichen. Die Aufregung ist groß, denn der Mann kam 2013 als Flüchtling nach Österreich. Die burgenländische Volkszeitung deckte auf, dass er angeblich einen türkischen Reisepass besitzt, was Zweifel an seiner syrischen Staatsbürgerschaft aufkommen ließ. [Freilich Magazin](https%3A%2F%2Fwww.freilich-magazin.com%2Fgesellschaft%2F200000-euro-sozialhilfe-erschlichen-62-jaehriger-syrer-im-burgenland-vor-gericht) berichtet.

Während sich die Emotionen im Gerichtssaal hochschaukeln, bleibt der Angeklagte selbst gelassen. Er beteuert, nichts Falsches angegeben zu haben. Muna Duzdar, seine Anwältin, fordert einen Freispruch und hebt hervor, dass ihr Mandant rechtmäßig subsidiären Schutz erhält. Der Fall wird zusätzlich dadurch verkompliziert, dass der Angeklagte im Gericht durch einen Kurdisch-Dolmetscher unterstützt werden muss, um Missverständnisse zu vermeiden. Laut [Kurier](https://kurier.at/chronik/burgenland/197000-euro-sozialleistungen-erschlichen-oder-alles-nur-ein-missverstaendnis/402974328) könnte die Angelegenheit aus vielen kleinen Missverständnissen bestehen, die den unbescholtenen Mann nun vor Gericht brachten.

Die Frage der Staatsbürgerschaft

Ein gefundenes Fressen für alle, die den harten Kurs der Asylpolitik fordern: Im Zentrum der Anschuldigungen steht die Frage, ob der Beschuldigte bei seiner Einreise bewusst verschwiegen hat, dass er neben der syrischen auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese Information könnte ihm nämlich einen Vorteil im Asylverfahren verschafft haben. Der FPÖ-Politiker Udo Landbauer schürt die Stimmung weiter, indem er betont, wie wichtig ein harter Asylkurs ist, um Missbrauch im Sozialsystem zu verhindern.

Das Verfahren gegen den Mann wird noch durch ein anhängiges fremdenrechtliches Verfahren erschwert. Denn die Behörden prüfen, ob der Mann tatsächlich doppelter Staatsbürger ist, was auf seine Abstammung von einer türkischen Mutter zurückzuführen wäre. Sein Asylantrag seinerzeit konnte ihm und seiner Familie zahlreiche Sozialleistungen sichern – von Mindestsicherung bis hin zu Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.

Vertagte Entscheidung

Der Fall wurde nun vertagt, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Asylstatus abzuwarten. Der Angeklagte selbst, ein früherer Unternehmer in Syrien, beteuert, er habe „nicht gefragt“ angeben müssen, dass er eine Doppelstaatsbürgerschaft hat. Er versichert, auch einen Integrationskurs besucht zu haben, doch die deutsche Sprache bleibt ihm nach zehn Jahren in Österreich weitgehend fremd.

Wie die Angelegenheit ausgeht, bleibt abzuwarten. Doch bis zur endgültigen Entscheidung bleibt Eisenstadt in heller Aufregung. Eines ist sicher: Die Frage, wie gerecht das System gehandhabt wird und welche Konsequenzen dieser Fall für die Asylpolitik hat, wird noch lange diskutiert werden.