Grausame Verbrechen in Soest: Marokkaner wegen Vergewaltigung verurteilt!
Verurteilter Vergewaltiger Mokhtar B. zeigt keine Reue: Berufung auf die Scharia für seine grauenvollen Taten in Soest reicht nicht – Acht Jahre und sieben Monate Haft durch das Landgericht Arnsberg!
Der Schock in Soest: Der Marokkaner Mokhtar B., 33, wurde ohne jegliche Reue zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Doch das eigentliche Drama: Er versuchte, seine grauenhaften Taten mit der Scharia, dem islamischen Recht, zu rechtfertigen!
Szenen wie aus einem Albtraum spielten sich in Soest ab, wo der Angeklagte seine schwangere Partnerin misshandelte und bedrohte. Und das nicht im Verborgenen, sondern teilweise mitten im Stadtpark. Schläge, Drohungen mit einem Springmesser, und sogar sexuelle Übergriffe – das war der schreckliche Alltag für sein Opfer. Doch Mokhtar B. behauptete kaltschnäuzig, sein Verhalten sei durch das islamische Recht gedeckt.
Die Urteilsverkündung – ein emotionsloser Angeklagter
Am 18. September sprach die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg mit Richter Petja Pagel an der Spitze das Urteil: Acht Jahre und sieben Monate Haft für Mokhtar B. Die Verbrechen – mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung – hatten das Gericht überzeugt. Besonders schwer wiegen die sexuellen Übergriffe gegenüber seiner ehemaligen Freundin. Während der Urteilsverkündung saß Mokhtar B. da und zeigte keinerlei Emotionen. Mehrfach gähnte er, als ob all das nichts mit ihm zu tun hätte.
Unglaublich: Bei einigen der insgesamt acht Taten wurde dem Marokkaner eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen, da er unter dem Einfluss von Drogen gestanden habe. Diese hätten ihn zu der Wahnvorstellung verleitet, dass seine Partnerin ihn betrüge, was die Auslöser für die Gewalt gewesen sein sollen.
Die Rolle der Scharia
Im Laufe des Prozesses verteidigte sich Mokhtar B. damit, seine Ehre sei verletzt worden und das rechtfertige Schläge und Drohungen – gemäß der Scharia. Doch was ist eigentlich Scharia? Hierbei handelt es sich um ein Sammlung von Gesetzen und Normen, die aus dem Koran und der Sunna, den Überlieferungen über das Verhalten und die Aussprüche des Propheten Mohammed, hervorgehen.
Jedoch zeigte die Kammer kein Verständnis für diese „Rechtfertigung“. Während der gesamten Verhandlung und sogar bei der Urteilsverkündung blieb Mokhtar B. ungerührt und nahm das Urteil ohne sichtbare Reaktion an.
Die Staatsanwaltschaft unter Nicole Kuni hatte zehn Jahre Haft gefordert und auch eine anschließende Sicherungsverwahrung. Letzteres wurde vom Gericht abgelehnt. Dennoch äußerte sich die Staatsanwältin zufrieden mit dem Urteil.
Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Der Verteidiger des Angeklagten, Axel Denkert, kündigte bereits an, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen und eine Revision in Erwägung zu ziehen. Vielleicht gelingt es ihm, das Strafmaß von viereinhalb Jahren, das er gefordert hatte, durchzusetzen.