Finanzen

Bürgergeld 2025: Warum die Regelsätze gleich bleiben trotz sinkender Kosten?

Ab Januar 2025 tritt das Bürgergeld, das 2023 als Ersatz für das frühere Hartz IV eingeführt wurde, mit unveränderten Regelsätzen in Kraft. Dies bedeutet, dass die monatlichen Leistungen für die verschiedenen Gruppen von Empfängern gleich bleiben. Alleinstehende und Alleinerziehende werden weiterhin 563 Euro erhalten, während Paare je Partner 506 Euro bekommen. Volljährige in Einrichtungen erhalten 451 Euro, Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 471 Euro, Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen 390 Euro, und Kleinkinder im Alter von 0 bis 5 Jahren erhalten 357 Euro.

Wie [suedkurier.de](https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-2025-wie-viel-geld-bekommen-empfaenger-januar-mit-tabelle-5-1-25;art1373668,12225457) berichtete, gibt es seitens der Öffentlichkeit und Medien erhebliche Kritik am Bürgergeld. Kritiker befürchten, dass der Regelsatz nicht ausreichend Abstand zum Mindestlohn bietet und damit Anreize für Menschen schafft, Sozialleistungen anstelle von Vollzeitbeschäftigungen in Anspruch zu nehmen. Das ifo-Institut stellt diese Bedenken jedoch nicht in den Raum. Rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland sind auf das Bürgergeld als wesentliche Lebensgrundlage angewiesen.

Nullrunde und ihre Hintergründe

Die Entscheidung, keine Erhöhung der Regelsätze im Jahr 2025 vorzunehmen, resultiert aus der Nullrunde, die im September 2024 vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundesrat beschlossen wurde. Im Vergleich zum Vorjahr bleibt der Betrag konstant, obwohl in einigen Bereichen die Lebenshaltungskosten gesunken sind. Die Nullrunde wird durch die Besitzschutzregelung (§28a Absatz 5 SGB XII) begründet, die eine Rücknahme der Leistungen ausschließt.

Wie [bundesregierung.de](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2309118) anmerkte, werden die Regelbedarfsstufen zur Sicherung des Existenzminimums jährlich überprüft und angepasst. Die letzte Anpassung fand zum 1. Januar 2024 statt, als die Werte um über 12 Prozent erhöht wurden. Für 2025 bleibt der Betrag für Alleinstehende, wie bereits erwähnt, bei 563 Euro. Auch die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf bleibt 2025 unverändert bei 130 Euro im ersten Schulhalbjahr und 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr.

Die Berechnung des Bürgergeldes orientiert sich an einem Mischindex, der zu 70 Prozent auf der Preisentwicklung und zu 30 Prozent auf der Lohnentwicklung basiert. Prognosen zur Erhöhung des Bürgergeldes für 2026 sind momentan ungewiss, während die Deutsche Bundesbank eine Inflationsrate von etwa 2,2 Prozent bis 2026 voraussagt. Die endgültige Entscheidung über eine Anpassung des Bürgergeldes für 2026 wird im Jahr 2025 getroffen.