
Ein internationales Team von Teilchenforschern hat einen bemerkenswerten Fortschritt in der Wissenschaft erzielt, indem es gelungen ist, Blei in Gold zu verwandeln. Diese bahnbrechende Entdeckung könnten weitreichende Konsequenzen für die Materialwissenschaften und die Wirtschaft haben. Die Forscher nutzten das Teilchenbeschleuniger-System am CERN und Waffen von Teilchenbeschleunigern, um die Umwandlung durchzuführen. An dem Experiment waren namhafte Wissenschaftler beteiligt, die ihre Erkenntnisse in einer Fachzeitschrift veröffentlicht haben.
Die Verwandlung von Blei in Gold, einem symbolischen Ziel für Alchemisten und Wissenschaftler seit Jahrhunderten, gelingt hier auf technologisch anspruchsvolle Weise. Durch die Veränderung der Protonen-Zahl im Atomkern des Bleis, konnten die Forscher Atomkerne erzeugen, die den von Gold ähneln. Das Team spricht von einem Quantensprung in der Forschung, der möglicherweise neue Perspektiven in der Elementforschung eröffnen könnte, wie [wnoz.de](https://www.wnoz.de/nachrichten/deutschland-und-die-welt/wissenschaft/aus-blei-wird-gold-teilchenforscher-erfolgreich-670026.html) berichtete.
EuGH-Urteil zur DSGVO und personalisierter Werbung
In einer separaten, jedoch bedeutenden rechtlichen Entwicklung hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil verkündet, das die Verarbeitung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung betrifft. Das Urteil, das auf ein Vorabentscheidungsverfahren eines belgischen Gerichts basiert, präzisiert den Begriff der „personenbezogenen Daten“ und den Bereich der Verantwortlichen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der Kläger in dieser Angelegenheit, das Interactive Advertising Bureau Europe (IAB), vertritt Werbeunternehmen auf europäischer Ebene und steht im Zentrum der Diskussionen. Die belgische Datenschutzbehörde hatte vorangegangene Maßnahmen sowie ein Bußgeld gegen das IAB verhängt, weil das Unternehmen als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO angesehen wurde. Laut dem EuGH-Urteil ist für die Anzeige personalisierter Werbung die Einwilligung der Nutzer:innen zur Datenverarbeitung zwingend erforderlich, was durch die Vorgaben der DSGVO geregelt wird. Zudem wurde festgestellt, dass der TC-String, welcher Präferenzen der Nutzer:innen kodiert und speichert, ein personenbezogenes Datum darstellt, da er zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet werden kann, wie [lto.de](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c604-22-dsgvo-iab-europe-personalisierte-werbung-cookies-tc-string-personenbezogene-daten) berichtete.