Leistungsschwindel bestraft: Frau muss 2.700 Euro Strafe zahlen!
Leistungsempfängerin aus Lauda-Königshofen wird vom Amtsgericht Tauberbischofsheim wegen Sozialleistungsbetrugs verurteilt und muss eine Geldstrafe von 2.700 Euro zahlen, nachdem sie heimlich zwei Jobs verschwiegen und zu Unrecht 1.432 Euro Arbeitslosengeld I kassiert hatte – ein klarer Warnschuss gegen Leistungsmissbrauch!
Das Amtsgericht Tauberbischofsheim hat eine 48-jährige Frau aus Lauda-Königshofen wegen Betruges verurteilt, da sie unrechtmäßig Arbeitslosengeld I bezogen hat. In einem Zeitraum von zwei Monaten im Herbst 2023 hatte die Frau zwei Arbeitsverhältnisse verschwiegen und somit 1.432,20 Euro zu Unrecht erhalten. Die Strafe beläuft sich auf 90 Tagessätze à 30,00 Euro, insgesamt also 2.700,00 Euro – fast das Doppelte des unrechtmäßig bezogenen Betrags. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, und die Frau muss außerdem die zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückzahlen.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn hatten den Anfangsverdacht, der zu dieser Entscheidung führte, bestätigt. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich verpflichtet, relevante Änderungen ihrer Einkommenssituation umgehend den zuständigen Behörden mitzuteilen, um solche Missbräuche zu verhindern. Mehr Informationen zu diesen Fällen finden sich hier.