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Kassel und Vellmar: Rückzahlung von über 30 Millionen Euro für Wassergebühren!

Ein bedeutendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat die Stadt Kassel und ihre Bürger in Aufregung versetzt. Die Entscheidung besagt, dass die Stadt über Jahre hinweg rechtswidrig Wassergebühren erhoben hat, indem sie eine Konzessionsabgabe von den Gebührenzahlern verlangt hat. Dies betrifft nicht nur die Kasseler, sondern auch die Einwohner von Vellmar. Insgesamt müssen mehr als 30 Millionen Euro zurückgezahlt werden, wie HNA berichtete. Doch die Rückzahlungen werden erst Anfang 2026 erfolgen, was für viele Haushalte eine lange Wartezeit bedeutet.

Die Rückzahlung betrifft vor allem die Haushalte, die seit 2017 zu viel gezahlt haben. Ein typischer Zwei-Personen-Haushalt könnte mit einer Erstattung von bis zu 360 Euro rechnen, da die Konzessionsabgabe jährlich etwa 40 Euro ausmachte. Die Stadt Kassel, vertreten durch Stadtkämmerer Matthias Nölke (FDP), hat bereits angekündigt, dass die Rückzahlungen erst nach der Erstellung einer neuen Gebührensatzung erfolgen können, die die rechtswidrige Abgabe nicht mehr enthält.

Ein langer Rechtsstreit

Der Rechtsstreit um die Wassergebühren zieht sich bereits seit vielen Jahren hin. Bereits 2017 hatte das Kasseler Verwaltungsgericht entschieden, dass die Gebühren auf Grundlage einer veralteten Wasserversorgungssatzung von 2012 nicht rechtens sind. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil ein Jahr später und ließ keine Revision zu. Die Stadt Kassel versuchte, gegen diese Entscheidungen vorzugehen, doch ihre Beschwerde wurde nun abgewiesen, was die rechtlichen Möglichkeiten erschöpft.

Die Stadt hatte sich bereits auf einen möglichen Verlust vorbereitet und Rechtsberatungen in Anspruch genommen, um die Rückzahlungsmodalitäten zu klären. Die neue Gebührensatzung wird jedoch erst ab Januar 2026 in Kraft treten können, was bedeutet, dass die Bürger bis dahin auf ihre Rückzahlungen warten müssen. Die Stadt muss für die Rückzahlung zunächst Kredite aufnehmen, da keine Rücklagen gebildet wurden.

Die Auswirkungen auf die Haushalte

Die Rückzahlungen werden nur an die direkten Kunden von Kasselwasser erfolgen. In Mehrfamilienhäusern sind dies oft nur die Vermieter, die verpflichtet sind, die Gutschrift an ihre Mieter weiterzuleiten. Wer seit 2017 umgezogen ist, muss sich an seine ehemaligen Vermieter wenden, um die Rückzahlung zu erhalten. Die Stadt überlegt zudem, ob die Gutschrift verzinst wird und ob ein Inflationsausgleich gewährt wird, wie HNA berichtete.

Die Situation ist für viele Bürger frustrierend, da sie nun jahrelang auf ihr Geld warten müssen. Die Stadt Kassel steht vor der Herausforderung, die Rückzahlungen zu organisieren und gleichzeitig eine neue Gebührensatzung zu entwickeln, die den rechtlichen Vorgaben entspricht. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um die finanziellen und administrativen Aspekte dieser Rückzahlungen zu klären.

NAG Redaktion

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, sind unsere Redakteure und Journalisten ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjährige Experten im jeweiligen Fachgebiet bringen sie sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in die Artikel ein. Unterstützt werden sie ausserdem durch unsere KI-Systeme.
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Kassel und Vellmar: Rückzahlung von über 30 Millionen Euro für Wassergebühren!

Ein langwieriger Rechtsstreit um die Wassergebühren in Kassel und Vellmar hat nun ein Ende gefunden. Ab Anfang 2026 können mehrere Zehntausend Haushalte mit einer Rückzahlung für zu viel gezahlte Gebühren rechnen. Der Grund für diese Rückzahlung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das besagt, dass die Stadt Kassel eine rechtswidrig erhobene Konzessionsabgabe zurückzahlen muss. Insgesamt geht es um mehr als 30 Millionen Euro, die den Wasserkunden von Kasselwasser erstattet werden müssen, wie HNA berichtet.

Die Rückzahlung betrifft nicht nur die Stadt Kassel, sondern auch die angrenzende Gemeinde Vellmar. Die juristische Auseinandersetzung um die Wassergebühren zieht sich bereits seit Jahren hin. Bereits 2017 entschied das Kasseler Verwaltungsgericht, dass die Gebühren auf Grundlage einer veralteten Wasserversorgungssatzung rechtswidrig sind. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil vor einem Jahr erneut und ließ eine Revision nicht zu. Die Stadt Kassel hatte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, die jedoch abgewiesen wurde. Damit sind alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft.

Die finanziellen Auswirkungen

Für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt macht die Konzessionsabgabe etwa 40 Euro pro Jahr aus. Da die Rückzahlung ab dem Jahr 2017 erfolgt, summiert sich der Betrag auf rund 360 Euro für die betroffenen Haushalte. Die Stadt Kassel hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Rückzahlungsmodalitäten zu klären und arbeitet an einer neuen Gebührensatzung, die die rechtswidrige Abgabe nicht mehr enthält. Diese neue Satzung wird jedoch erst ab Januar 2026 in Kraft treten können.

Die Ironie der Geschichte ist, dass Stadtkämmerer Matthias Nölke (FDP), der für die Rückzahlung verantwortlich ist, Teil der politischen Gruppe war, die 2012 die Rekommunalisierung der Wasserversorgung vorantrieb. Diese Entscheidung führte zu den Problemen, die nun die Rückzahlungen nach sich ziehen. Vor 2012 waren die Städtischen Werke als alleiniger Wasserversorger tätig und mussten aufgrund von Preisüberprüfungen durch das Landeskartellamt bereits einmal 18 Millionen Euro an ihre Kunden zurückzahlen.

Der Weg zur Rückzahlung

Die Rückzahlung wird aufgrund der Komplexität der Berechnungen und der Notwendigkeit, die genauen Beträge für jeden Haushalt zu ermitteln, einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadt Kassel muss zudem die mehr als 30 Millionen Euro zunächst am Kreditmarkt aufnehmen, da keine Rücklagen für diesen Fall gebildet wurden. Die Gutschriften werden je nach Wunsch entweder ausgezahlt oder auf zukünftige Zahlungen angerechnet. Für 2025 gilt vorerst die rechtswidrige, aber weiterhin gültige Satzung.

Ein weiterer Aspekt ist, dass nur die direkten Kunden von Kasselwasser die Gutschrift erhalten werden. In Mehrfamilienhäusern sind dies häufig nur die Vermieter, die verpflichtet sind, das Geld an ihre Mieter weiterzuleiten. Wer seit 2017 umgezogen ist, muss sich an seine ehemaligen Vermieter wenden, um die Rückzahlung zu erhalten. Im Rathaus wird zudem darüber diskutiert, ob die Gutschrift verzinst wird und ob ein Inflationsausgleich aufgeschlagen wird, was die Rückzahlung für die betroffenen Haushalte noch attraktiver machen könnte.

Die Situation bleibt spannend, und die Stadt Kassel steht vor der Herausforderung, die Rückzahlungen effizient zu organisieren und gleichzeitig die zukünftige Finanzierungsstruktur des Eigenbetriebs Kasselwasser zu klären. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Stadt mit dieser finanziellen Belastung umgeht und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Wassergebühren für die Bürger fair und transparent zu gestalten.

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