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Kontogebühren im Visier: BGH entscheidet über Rückzahlungsansprüche!

In einem brisanten Rechtsstreit um unzulässige Kontoführungsgebühren stehen die deutschen Banken erneut im Fokus! Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt über die Rückforderung von Gebühren, die seit 2018 ohne aktive Zustimmung der Kunden erhoben wurden. Ein Mann klagt gegen seine Sparkasse, die sich auf eine umstrittene Zustimmungsfiktionsklausel beruft, die vom BGH bereits 2021 für unwirksam erklärt wurde. Dies könnte weitreichende Folgen für viele Verbraucher haben!

Was steckt hinter den Kontogebühren?

Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die Banken für die Verwaltung von Girokonten verlangen. Diese Gebühren können stark variieren – von kostenlosen Konten bis hin zu Modellen, bei denen jede Buchung extra kostet. Christian Urban von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, dass Banken grundsätzlich Gebühren verlangen dürfen, aber die Erhöhung muss mit der Zustimmung der Kunden erfolgen. Wer nicht zustimmt, riskiert eine Kündigung des Kontos, hat aber dennoch Zeit, eine neue Bank zu finden.

Der Streit um die Rückzahlung

Der Kläger fordert die Rückzahlung von Gebühren, die zwischen 2018 und 2021 erhoben wurden, nachdem er erst 2021 Widerspruch eingelegt hatte. Das Landgericht Ingolstadt wies seine Forderung zurück, da er die Gebühren erst nach drei Jahren beanstandet hatte. Nun muss der BGH klären, ob die Erstattungsansprüche bis zu drei Jahre zurückreichen können, ähnlich wie bei Energielieferungsverträgen. Die Entscheidung könnte viele Verbraucher betreffen, die möglicherweise zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückfordern könnten.

Trotz der verbraucherfreundlichen Entscheidung des BGH im Jahr 2021 haben nur wenige Kunden von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Geld zurückzufordern. Eine Umfrage zeigt, dass lediglich 11 Prozent der Betroffenen aktiv wurden, obwohl viele von ihnen in den letzten drei Jahren höhere Gebühren zahlen mussten. Oliver Maier von Verivox warnt, dass die Banken den Großteil ihrer unrechtmäßig erhobenen Gebühren behalten könnten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Situation bleibt angespannt und die Augen sind auf Karlsruhe gerichtet!

NAG Redaktion

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