Greifswald

Betrunkener Fluchtfahrer sorgt für Chaos auf Greifswalds Straßen!

Am 4. November 2024, um 15:30 Uhr, wurde die Polizei Greifswald zu einem Vorfall auf der B109 bei Hanshagen gerufen. Ein Autofahrer hatte einen Citroën Kleintransporter gemeldet, der in Schlangenlinien fuhr. Bei dem Versuch, den Fahrer zu kontrollieren, ignorierte dieser die Anhaltezeichen der Polizei, beschleunigte und versuchte zu fliehen.

Das Fahrzeug konnte schließlich auf einem Tankstellengelände bei Diedrichshagen gestoppt werden. Der 36-jährige Fahrer weigerte sich, das Fahrzeug zu verlassen und leistete Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,73 Promille. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Während der Blutentnahme im Klinikum Greifswald beleidigte und bedrohte er die Beamten, indem er unter anderem drohte, sie an ihren Wohnanschriften aufzusuchen und zu erschießen.

Ermittlungen gegen den Fahrer

Infolge des Vorfalls erließ das Amtsgericht Stralsund einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes. Bei der Durchsuchung wurden keine Waffen gefunden, jedoch setzte der 36-Jährige seine Drohungen und Beleidigungen fort. Gegen ihn wird nun wegen mehrerer Delikte ermittelt, darunter:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Flucht vor der Polizei
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Bedrohung
  • Beleidigung

Es wurden keine Verletzten unter den Polizisten gemeldet, was das unangemessene Verhalten des Fahrers umso tragischer erscheinen lässt.

Ein ähnlicher Vorfall, der jedoch schon einige Jahre zurückliegt, ereignete sich am 26. Februar 2015 an der Oberbaumbrücke in Berlin. Wie anwalt.de berichtete, versuchte ein Fahrer, unter Alkoholeinfluss einer Kontrolle zu entkommen, indem er rückwärtsfuhr und auswich, was nur durch das Ausweichen eines Polizeibeamten verhindert werden konnte. Der Fahrer hatte einen Alkoholwert von 1,33 Promille und war ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt können hoch sein und reichen von Geldstrafen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).