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Uwe Rückert plant Bürgerbegehren gegen Altenburgs OB Neumann!

Uwe Rückert, der frühere Politiker, der in seiner Karriere verschiedene Parteien gewechselt hat, plant, sich als neuer Oberbürgermeister von Altenburg ins Spiel zu bringen. Rückert, der ursprünglich aus der CDU stammt, wechselte im Laufe der Jahre zur AfD, dann zu den Freien Wählern und schließlich zum Bündnis Deutschland. Sein Versuch, 2024 Landrat des Altenburger Landes zu werden, scheiterte, da er hinter dem Linken-Kandidaten Frank Tempel landete. Auch vorherige Bürgermeisterkandidaturen in Meuselwitz und Schmölln verliefen für Rückert erfolglos. Zudem scheiterte er 2019 an zu spät eingereichten Wahlunterlagen, als er für die AfD in den Landtag einziehen wollte.

Rückert, der ursprünglich 2024 nicht mehr in der Kommunalpolitik aktiv sein wollte, hat nun jedoch die Idee eines Bürgerbegehrens zur Abwahl des amtierenden Oberbürgermeisters André Neumann (CDU) ins Spiel gebracht. Grund für dieses Vorhaben sind Neumanns Äußerungen in sozialen Medien sowie unterschiedliche politische Ansichten bezüglich städtischer Entscheidungen. Um das Bürgerbegehren durchzuführen, ist Rückert auf die Unterstützung der wahlberechtigten Bevölkerung angewiesen, muss innerhalb von vier Monaten 8.834 Unterschriften sammeln und gegen die Offizielle Bestätigung von Neumann antreten.

Bürgerbegehren zur Abwahl von André Neumann

Der Antrag auf das Bürgerbegehren wird vom Rechtsamt der Stadt geprüft. Rückert, der sich selbst als möglicher Oberbürgermeister-Kandidat ins Gespräch bringt, sieht Neumann für dessen Umgang mit bestimmten Teilen der Stadtbevölkerung und für vermeintliche Rechtsbeugungen in Verbindung mit Corona-Regeln in der Kritik. Zudem wirft er dem Oberbürgermeister mangelnde Kritikwürdigkeit vor. André Neumann hat bisher auf die Vorwürfe nicht reagiert und abgewartet, bis die Prüfung durch das Rechtsamt abgeschlossen ist.

Für Rückert wird die Aufgabe herausfordernd sein, da er für die Genehmigung des Bürgerbegehrens eine signifikante Menge an Unterschriften sammeln muss, um eine Wahlüberprüfung des Oberbürgermeisters zu erreichen. Die Zahl der wahlberechtigten Altenburger hat aufgrund von Sterbefällen, Geburtstagen sowie Zu- und Wegzügen Einfluss auf die erforderlichen Unterschriften, die 35 Prozent der Wahlberechtigten umfassen müssen. Bei der letzten Oberbürgermeisterwahl waren in Altenburg 25.239 Menschen wahlberechtigt.