Rosenheim

Hundesteuer in Rosenheim: Frist naht – melden Sie Ihren Hund rechtzeitig!

In Rosenheim sind rund 2000 Hunde gemeldet, und die Hundesteuer wird am 15. Januar fällig. Diese beträgt 60,00 Euro pro Hund und 400,00 Euro pro Kampfhund pro Jahr. Hunde, die älter als vier Monate sind, müssen unverzüglich angemeldet werden. Die Anmeldepflicht gilt auch für im Tierheim gekaufte, neugeborene oder zugelaufene Hunde sowie für Pflegehunde. Gemeldete Hunde erhalten eine Hundemarke.

Die Stadt stellt Formulare für die Anmeldung, Abmeldung und ein SEPA-Lastschriftmandat auf ihrer Website zur Verfügung. An- oder Abmeldungen können schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus erfolgen. Für Anmeldungen steht die Faxnummer 365-2008 zur Verfügung, und unter der E-Mail-Adresse steuern@rosenheim.de sind Anfragen ebenfalls möglich. Telefonische Auskünfte können montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 365-1245 eingeholt werden.

Vorschriften zur Hundesteueranmeldung

Die Hundesteuer in Rosenheim muss für jeden Hund angemeldet werden, unabhängig von der Anzahl. Eine Unterscheidung zwischen normalen Hunden und als gefährlich eingestuften Hunden ist vorgesehen. Die Anmeldung kann persönlich, online oder per Post erfolgen. Die Gebühren für die Hundesteuer betragen:

  • Erster Hund: 60 Euro
  • Zweiter Hund: 60 Euro
  • Weitere Hunde: 60 Euro pro Hund
  • Kampf- und Listenhunde: 400 Euro pro Hund

Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen nach einem Umzug oder Erwerb angemeldet werden. Bei einem Umzug innerhalb Rosenheims ist eine Ummeldung erforderlich. Eine Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach der Weitergabe oder dem Tod des Hundes vorzunehmen.

Anmeldemöglichkeiten bestehen im Bürgerbüro oder Steueramt, online über die Webseite der Stadt Rosenheim oder per Post, E-Mail oder telefonisch.

Befreiungen und Ermäßigungen

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist möglich für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen, Hunde, die gehörlosen Menschen helfen, Diensthunde sowie geprüfte Rettungs- und Sanitätshunde. Auch bei einer Adoption aus dem Tierheim besteht eine Befreiung für ein Jahr. Zudem ist eine Steuerermäßigung für Personen mit geringem Einkommen oder Sozialhilfe möglich.

Bei verspäteter Anmeldung kann eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Hundesteuersatzung und dem Kommunalabgabengesetz vorliegen, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann, wie innpuls.me und dogco.de berichten.