Rhein-Kreis Neuss

Winterwunder in Korschenbroich: Erster Schnee bringt Verkehrschaos!

Am 9. Januar 2025 erlebte Korschenbroich seinen ersten Schneefall des Jahres, der bis in die Mittagsstunden anhielt. Die Stadt setzte bereits früh morgens um 4 Uhr eine Vielzahl von Räumfahrzeugen ein, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Unter den eingesetzten Fahrzeugen befanden sich ein 16-Tonnen-Lkw mit Streueinheit und Räumschild, ein 3,5-Tonnen-Multicar, vier Kleinschlepper sowie drei Fußgruppen, insgesamt waren 14 Mitarbeiter im Einsatz. Diese Räumtruppen konzentrierten sich darauf, verkehrswichtige Straßen, Ortsdurchfahrten und Busrouten zu räumen und mit etwa acht Tonnen Salz zu streuen.

Während die Hauptverkehrswege geräumt wurden, blieben neben Straßen und viele Gehwege größtenteils ungeräumt, was die Fußgänger und Radfahrer zur Vorsicht mahnte. Zudem wurde gegen Nachmittag ein witterungsbedingter Unfall in Korschenbroich gemeldet, glücklicherweise ohne Verletzte. Zuvor, am 8. Januar, hatte ein 62-jähriger Radfahrer an der Kreuzung Hochstraße und Josef-Thory-Straße aufgrund von Blitzeis einen Sturz erlitten, wobei Verletzungen gemeldet wurden. Trotz der winterlichen Bedingungen nutzten einige Menschen die Gelegenheit für einen Schneespaziergang, beispielsweise am Feld in Kleinenbroich oder entlang des Jüchener Bachs, wie RP Online berichtete.

Tipps für Verkehrsteilnehmer bei Winterwetter

Zusätzlich zu den ersten Schneefällen sollten sich Verkehrsteilnehmer über die Verhaltensregeln in Bezug auf Räum- und Streufahrzeuge im Klaren sein. Diese Fahrzeuge sind früh morgens unterwegs, um Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Um den Winterdiensten die Arbeit zu erleichtern, sollten parkende Fahrzeuge so abgestellt werden, dass sie die Räumfahrzeuge nicht behindern. Ein Mindestabstand von 3,5 Metern auf der Fahrbahn ist erforderlich, da falsch abgestellte Fahrzeuge gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 12 Abs. 3 StVO) als Behinderung gelten. In solchen Fällen können Fahrzeughalter für Abschleppmaßnahmen zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem beginnen Bußgelder für falsches Parken bei 20 Euro und können bis zu 100 Euro steigen, besonders in schwerwiegenden Fällen wie der Blockierung von Rettungswegen, wie ACV hinweist.