KrefeldRhein-Kreis Neuss

Großeinsätze gegen Schwarzarbeit und Lebensmittelverstöße in Dormagen!

Am 11. April 2025 fand in Dormagen ein großer behördenübergreifender Einsatz statt, an dem das städtische Ordnungsamt, die Polizei, das Hauptzollamt Krefeld und die Ausländerbehörde beteiligt waren. Bei diesem Kontrollakt wurden verschiedene Bereiche, darunter Kioske, Barbershops sowie Nagel- und Massagestudios, überprüft. Es galt, Verstöße gegen gewerbe-, steuer- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie Schwarzarbeit zu ahnden.

Während der Kontrollen stellten die Einsatzkräfte 52 unversteuerte E-Zigaretten sicher und leiteten eine Anzeige wegen des Inverkehrbringens von „Snus“, einem Tabakprodukt, ein. Darüber hinaus wurden 151 Getränkedosen aufgrund eines Verstoßes gegen die Pfandpflicht sichergestellt. Gegen die Betreiber wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In einem Barbershop wurden zwei Mitarbeiter ohne Arbeitserlaubnis entdeckt, was ebenfalls zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens führte. Ein weiterer Barbershop wies unsachgemäße Kassenführung auf, sodass der Fall an das Finanzamt weitergeleitet wurde. Ingesamt waren 27 Einsatzkräfte im Rahmen dieses Einsatzes beteiligt.

Weitere Kontrollen in Lebensmittelbetrieben

In einer separaten Aktion wurden mehrere Lebensmittelbetriebe aufgrund von Hygienemängeln und unsachgemäßer Lagerung kontrolliert. Besonders alarmierend waren die Verstöße, die in verschiedenen Städten festgestellt wurden. So lagen in Illerrieden Lebensmittel und Pizzakartons in unmittelbarem Kontakt mit Toilettenreiniger, während die Lagerung von Spaghetti und Reis ungekühlt erfolgte. Darüber hinaus wurden Schimmelsporen im Kühlhaus sowie abgelaufenes Hackfleisch entdeckt.

Weitere Betriebe, darunter das Metropol Café und HFC Grillhähnchen, wiesen gravierende hygienische Mängel auf, wie verschmutzte Kontaktflächen und unzureichende hygienische Bedingungen. In verschiedenen Regionen, darunter Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Esslingen, Freiburg, Heidenheim und Rastatt, wurden unsichere Lebensmittel und unhygienische Zustände festgestellt, die in einigen Fällen zur vorübergehenden Schließung der Betriebe führten.

In vielen Fällen mussten die betroffenen Lebensmittel entsorgt werden. Jedoch zeigte sich in Nachkontrollen, dass in zahlreichen Fällen die Mängel bereits beseitigt worden waren und die Betriebe wieder geöffnet werden konnten. Die Maßnahmen basierten auf rechtlichen Grundlagen, die in verschiedenen Artikeln der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Nr. 852/2004 sowie dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verankert sind.