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Brutaler Gerichtstermin: Mann wegen schwerer Körperverletzung angeklagt!

In Bark, im Kreis Segeberg, muss sich ein 38-jähriger Mann wegen eines brutalen Angriffs auf eine Prostituierte vor dem Landgericht Kiel verantworten. Der Vorfall ereignete sich nach dem Geschlechtsverkehr und umfasst schwerwiegende Vorwürfe, darunter das Würgen der Frau, Schläge auf den Kopf sowie einen Einstich mit einem Schraubenzieher. Die Prostituierte erlitt schwere Verletzungen an der Lunge und wurde in Lebensgefahr gebracht. Das Verfahren wurde ursprünglich im Juni 2024 durch das Schöffengericht Bad Segeberg eröffnet und später an das Kieler Landgericht weitergeleitet.

Der mutmaßliche Täter muss sich neben dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung auch auf ein mögliches Verfahren wegen versuchten Totschlags einstellen. Mit einem Urteil ist frühestens Ende Februar 2025 zu rechnen, wie NDR berichtete.

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Zusätzlich gibt es einen alarmierenden Fall aus einem vorherigen Verfahren, das vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde. Hier wurden mehrere Angeklagte wegen schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Hauptangeklagte, K., erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren. Seine Komplizen, Kr. und H., wurden jeweils zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 2 Jahren 9 Monaten verurteilt. Die Geschädigte war eine 19-jährige Frau, die an paranoider Schizophrenie erkrankt war und der Prostitution nachging. Sie starb unter ungeklärten Umständen, und es stellte sich heraus, dass K. ihren Leichnam beseitigte. Dieser Fall gibt einen besorgniserregenden Einblick in die Thematik der Zwangsprostitution und die damit verbundenen Risiken, wie NWB dokumentierte.