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Bürgergeld 2025: Nullrunde schockt 5,5 Millionen Empfänger!

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass Empfänger von Bürgergeld auch im Jahr 2026 voraussichtlich mit einer Nullrunde rechnen müssen, sofern die Inflation nicht ansteigt. Heil äußerte sich hierzu im Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und betonte, dass bereits im Jahr 2023 eine Nullrunde für Bürgergeld verhängt wurde. Im Gegensatz dazu stieg das Bürgergeld zu Beginn des Jahres 2024 um zwölf Prozent.

Aktuell beziehen rund 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Der politische Diskurs um das Bürgergeld intensiviert sich vor dem Hintergrund des kommenden Bundestagswahlkampfes, insbesondere da die Union plant, das Bürgergeld abzuschaffen und durch eine „Neue Grundsicherung“ zu ersetzen. Vorangegangene Verschärfungen für das Bürgergeld wurden jedoch nicht gesetzlich umgesetzt. Heil befürwortet eine Verschärfung der Sanktionen für Empfänger, um eine dauerhafte Abhängigkeit zu vermeiden. Dabei stellt er klar, dass das Bürgergeld nicht als bedingungsloses Grundeinkommen betrachtet werden kann und warnt davor, Bezieher pauschal als leistungsunwillig abzustempeln. Er hebt hervor, dass jeder fünfte Bezieher arbeitet, jedoch aufgrund zu niedriger Löhne auf ergänzende Grundsicherung angewiesen ist.

Gründe für die Nullrunde und soziale Auswirkungen

Wie [buerger-geld.org](https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld/buergergeld-2025-warum-es-keine-erhoehung-gibt-und-was-das-fuer-sozialpolitik-bedeutet/) berichtete, plant das Bundesarbeitsministerium keine Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes zum 1. Januar 2025. Diese Entscheidung begründet Heil mit der sinkenden Inflationsrate. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Entscheidung kritisiert und warnt vor einer Gefährdung des sozialen Friedens. Zugleich fordert der Wohlfahrtsverband eine Erhöhung des aktuellen Regelsatzes von 563 Euro auf 813 Euro für alleinstehende volljährige Personen sowie einen Inflationsausgleich und eine Überprüfung der Berechnungsmethode des Regelsatzes.

Die CDU schlägt vor, die Mietausgaben für Bürgergeld-Empfänger zu reduzieren, was die Debatte um soziale Gerechtigkeit anheizen könnte. Es sei angemerkt, dass die Mietkosten etwa 40 Prozent der Bürgergeld-Leistungen ausmachen. Auch die FDP hatte eine Kürzung des Bürgergeldes für 2025 gefordert, welche aufgrund des gesetzlichen Bestandsschutzes nicht umsetzbar ist. Zudem unterstützen weitere Wohlfahrtsverbände die Kritik an der Nullrunde beim Bürgergeld.