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Bundestagswahl 2025: Plakate stehen, Kandidaten fiebern dem Start entgegen!

In Lübeck haben die Vorbereitungen für die kommende Bundestagswahl bereits begonnen. Parteien und Kandidaten dürfen seit Samstag ihre Plakate aufstellen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Lutz Dabelstein, Projektleiter Wahlen bei der Stadtverwaltung Lübeck, informierte, dass die genauen Kandidaten und Parteien, die antreten werden, jedoch noch unklar sind.

Ab Montag können interessierte Wähler einen Antrag auf Briefwahl stellen. In den kommenden Wochen laufen dazu die notwendigen Vorbereitungen. Das Wählerverzeichnis wird am Sonntag, den 12. Januar, offiziell festgestellt und der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt am Montag. Wähler, die bis zum 1. Februar keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich beim Wahlbüro melden.

Kandidatur und Wahlablauf

Das Aussehen des Wahlzettels steht noch nicht fest. Einzelbewerber und Parteien haben bis zum 20. Januar um 18 Uhr Zeit, ihre Kandidatur einzureichen. Um auf dem Wahlzettel aufgeführt zu werden, sind 200 Unterschriften von Wahlberechtigten notwendig. Der Wahlausschuss wird am 24. Januar um 9 Uhr zusammenkommen, um über die Zulassungen zu entscheiden. Nach dieser Entscheidung gibt es eine Woche lang die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, bevor am 29. Januar die Namen auf dem Stimmzettel endgültig festgelegt werden.

Die Stimmabgabe im Wahlbüro sowie in den Bürgerservicebüros wird ab Montag, dem 3. Februar, möglich sein. Am Wahltag, dem Sonntag, dem 23. Februar 2025, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Weitere Informationen zur Wahl sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Lübeck unter www.luebeck.de verfügbar.

Zusätzlich zu den Vorbereitungen in Lübeck können wahlberechtigte Jugendliche und Auszubildende innerhalb von 18 Tagen nach Ausschreibung der Wahl Vorschläge für Kandidierende beim Wahlvorstand einreichen, wie jav.info berichtet. Jeder Wahlvorschlag muss in eine Vorschlagsliste eingetragen werden und benötigt die Unterschrift von mindestens 1/20 der Wahlberechtigten. Bei mehreren Vorschlagslisten findet eine Listenwahl statt; bei einer Liste oder Einzelbewerbungen wird nach dem Prinzip der Personenwahl gewählt. Die geprüften Listen müssen spätestens fünf Arbeitstage vor dem ersten Wahltag bekannt gegeben werden.