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Neue Einreisebestimmungen für Reisen nach Großbritannien ab April 2025!

Ab dem 2. April 2025 müssen Reisende aus EU-Staaten, die nach Großbritannien reisen möchten, eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) beantragen. Dies gilt für Flüge ab dem Flughafen BER in Berlin, der einzige Flughafen der Stadt, von dem aus tägliche Flüge in alle Welt, einschließlich Großbritannien, angeboten werden. Zu den direkten Zielen zählen London, Manchester, Liverpool, Edinburgh, Glasgow, Birmingham und Bristol, wie Berlin Live berichtete.

Die Beantragung der ETA erfolgt über ein Portal, das am 5. März 2025 freigeschaltet wird. Reisende müssen persönliche Daten und ein Foto hochgeladen, wobei die Bearbeitungsgebühr bei rund 10 Pfund Sterling (ca. 11,85 Euro) liegt, zahlbar per Kreditkarte. Reisebüros haben ebenfalls die Möglichkeit, die Genehmigungen für ihre Kunden zu beantragen. Angesichts der Bearbeitungszeit sollten Reisende die Beantragung der Genehmigung rechtzeitig vor dem Abflug durchführen, da die Genehmigung innerhalb von 72 Stunden per E-Mail zugestellt wird.

Details zur elektronischen Einreisegenehmigung (ETA)

Die ETA ist für zwei Jahre gültig und kann für mehrere Reisen ins Vereinigte Königreich genutzt werden. Neben den allgemeinen Anforderungen müssen auch Kinder, einschließlich Babys, eine ETA beantragen, die von den Eltern vorgenommen wird. Die Einführung dieser neuen Regelung ist mit dem Ziel verbunden, die Sicherheitsüberprüfungen zu vertiefen, da die ETA digital mit dem Reisepass verknüpft ist. Darüber hinaus plant die EU, Mitte 2025 ein ähnliches System (ETIAS) für Reisende aus Drittstaaten ohne Visumspflicht einzuführen, wie ADAC anmerkte.