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Neue Datenschutzregeln: So müssen Unternehmen jetzt handeln!

Am 12. Januar 2025 fand ein Freundschaftsspiel zwischen den Fußballvereinen 1. FC Nürnberg und FC Ingolstadt statt. Laut einem Bericht von kicker.de bot diese Begegnung beiden Teams die Möglichkeit, sich in einem ungezwungenen Rahmen zu messen und ihre Form zu testen.

Solche Testspiele sind eine gängige Praxis kurz vor Beginn eines Wettkampfjahres, um den Spielern Wettkampfpraxis zu geben und zu sehen, wie gut die Mannschaften aufeinandertreffen. Für Fans und Funktionäre stellen diese Spiele zudem einen wichtigen Teil der Vorbereitung dar, da sie Aufschluss über den aktuellen Leistungsstand der Teams geben.

Relevante rechtliche Rahmenbedingungen

Im Kontext der aktuellen Diskussion um Nutzertracking und Cookies ist es wichtig, die Rechtslage im Hinblick auf den Datenschutz zu erwähnen. Laut einem Blogeintrag von srd-rechtsanwaelte.de gilt seit Dezember 2021 in Deutschland § 25 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG). Dieser regelt die Bedingungen, unter denen der Zugriff auf Informationen im Endgerät und die Speicherung von Cookies zulässig sind.

Die Regelung sieht eine grundsätzliche Einwilligungspflicht vor, es sei denn, der Zugriff ist notwendig zur Übertragung einer Nachricht oder zur Bereitstellung eines ausdrücklich gewünschten Telemediendienstes. Zudem müssen alle Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Diese rechtlichen Bestimmungen sind für Unternehmen wichtig, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Nutzung von Tracking-Tools und Cookies zu erfüllen.