ReutlingenSigmaringen

Ehrenvolle Verabschiedung: 50 Jahre im Dienst der Handwerkskunst!

In einer festlichen Weihnachtsfeier, die die Betriebsfamilie eines Stuckateurbetriebs zusammenbrachte, wurde Kurt Breitmeier nach 50-jähriger Tätigkeit als erster Lehrling in den Ruhestand verabschiedet. Die Veranstaltung, bei der zwanzig Mitarbeiter und deren Partnerinnen anwesend waren, feierte ein erfolgreiches Jahr und fand in einer harmonischen Atmosphäre mit weihnachtlichem Gesang und lustigen Spielen statt. Kurt Breitmeier erhielt eine Urkunde der Handwerkskammer Reutlingen sowie einen großen Geschenkkorb, was ihn sichtlich erfreute. Die Geschäftsführung, vertreten durch die Familie Müller, würdigte seinen unermüdlichen Einsatz und die Loyalität der langjährigen Mitarbeiter.

Zusätzlich wurden weitere Mitarbeiter für ihre Treue ausgezeichnet: Waldemar Wolf erhielt Ehrung für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit, während Gabor Heit, Alexander Koslow und Sebastian Witt jeweils für zehn Jahre gewürdigt wurden. Tobias Müller, ein Mitglied der Geschäftsführung, hob das Engagement der langjährigen Angestellten als Fundament des Unternehmenserfolgs hervor, wie Schwäbische.de berichtete.

Regulierungen für Betriebsfeiern

Im Rahmen von Weihnachtsfeiern und anderen Betriebsveranstaltungen gibt es steuerliche Regelungen, die Arbeitgeber beachten sollten. So darf der steuerliche Freibetrag pro Veranstaltung 110 Euro nicht überschreiten und gilt für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr. Dieser Freibetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, darunter Speisen, Eintrittskarten, Geschenke und mehr. Bei einer Überschreitung des Freibetrags kann ein geldwerter Vorteil pauschal mit 25 % versteuert werden, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bei einer verspäteten Pauschalversteuerung hingegen droht Sozialversicherungspflicht.

Wichtig ist, dass Betriebsfeiern allen Mitarbeitern, einschließlich ausgeschiedener Mitarbeiter und Praktikanten, offen stehen müssen und Einladungen nicht hierarchisch verteilt werden dürfen. Probleme können auftreten, wenn Mitarbeiter kurzfristig absagen, da dies die Kostenverteilung beeinflusst. Bei bestimmten Anlässen wie Geburtstagen gibt es zusätzlich Freigrenzen für Geschenke, die ebenfalls in den Freibetrag einbezogen werden müssen, wenn sie im Rahmen der Veranstaltung überreicht werden, wie Handwerksblatt.de berichtet.

Die Berichterstattung beleuchtet die Bedeutung von Anerkennung und korrekter Handhabung von Betriebsfeiern im Handwerk.