Brandenburg an der Havel

Wahl 2025: Nur zwei Wochen für die Briefwahl! Jetzt informieren!

Die Bundestagswahl 2025 wird am 23. Februar stattfinden. In Vorbereitung auf die Wahl hat die Wahlbehörde darauf hingewiesen, dass der Zeitraum für die Beantragung der Briefwahl voraussichtlich auf nur zwei Wochen beschränkt sein wird. Diese Verkürzung ist eine direkte Folge der vorgezogenen Neuwahl und soll ebenfalls die Einhaltung der engen Fristen, die per Rechtsverordnung festgelegt wurden, sicherstellen.

Bereits jetzt können Wähler ihre Briefwahlunterlagen beantragen, ohne auf die Wahlbenachrichtigung zu warten. Der Onlinedienst zur Beantragung ist verfügbar, und die Wähler haben die Möglichkeit, ihre Anträge persönlich, schriftlich oder online bei der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes einzureichen. Anträge, die kurzfristig am Wahltag gestellt werden, sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich, jedoch müssen Wähler darauf achten, dass Anträge bis spätestens Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr eingereicht werden.

Wichtige Fristen und Informationen zur Briefwahl

Die Briefwahl beginnt voraussichtlich am 10. Februar 2025. Der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeindebehörden werden einige Tage in Anspruch nehmen, da die Stimmzettel erst nach der Zulassung der Wahlvorschläge gedruckt werden. Die Landeswahlausschüsse sowie der Bundeswahlausschuss entscheiden am 30. Januar 2025 über alle eingegangenen Beschwerden.

Eine zentrale Regelung betrifft den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe: Diese müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Verspätete Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Die Deutsche Post garantiert zudem die rechtzeitige Zustellung von Wahlbriefen, die bis zum 20. Februar 2025 eingeworfen oder abgegeben werden. Es wird empfohlen, den Wahlbrief direkt bei der zuständigen Stelle abzugeben, wenn eine rechtzeitige Abgabe per Post nicht möglich ist.

Für alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme aus dem Ausland abgeben möchten, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich. Der Antrag dafür muss bis zum 2. Februar 2025 eingereicht werden. Weitere detaillierte Informationen zur Briefwahl sowie zum gesamten Wahlablauf finden sich auf den Webseiten der Wahlbehörde Brandenburg und der Bundesregierung.