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Eltern aus Duderstadt scheitern vor Gericht: Schulpflicht bleibt bestehen!

Eltern aus dem Landkreis Göttingen haben gegen die Schulbesuchspflicht für ihren sechsjährigen Sohn geklagt. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies die Klage ab und bestätigte damit die Anordnung der Stadt Duderstadt, dass der Sohn am Unterricht der zuständigen Grundschule teilnehmen muss.

Die Eltern hatten die Anmeldung ihres Kindes kurz vor der Einschulung im August 2023 widerrufen und argumentiert, ihr Sohn werde stattdessen das Angebot eines freien Bildungsträgers wahrnehmen. Allerdings erschien der Junge nicht zur Schule; die Mutter führte dies auf Unwohlsein in den Räumlichkeiten und Angst vor der Schule zurück.

Gerichtsurteil und Erziehungspflicht

Die Schulbehörde hatte die Eltern aufgefordert, ihren Sohn zur Schule zu schicken, andernfalls drohe ein Zwangsgeld. In der Gerichtsverhandlung stellte das Gericht fest, dass die Erziehungsberechtigten die Pflicht haben, dafür zu sorgen, dass ihr Kind regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Die Schulpflicht wird grundsätzlich an staatlichen Schulen erfüllt, es sei denn, es wird eine anerkannte Schule in freier Trägerschaft besucht.

Das Gericht stellte schließlich fest, dass die von den Eltern angegebene Bildungseinrichtung keine anerkannte Schule sei und somit die Schulpflicht nicht ersetzen könne. Es wurde betont, dass die Eltern aktiv und gewaltfrei auf ihren Sohn einwirken müssten, um ihn von der Notwendigkeit des Schulbesuchs zu überzeugen. Zudem hätten die Eltern sich frühzeitig um Unterstützung bemühen müssen, nachdem ihre eigenen Versuche erfolglos waren. Mögliche Unterstützungsangebote umfassen Kontakte zu Schulen, Kinderärzten und sozialpsychiatrischen Einrichtungen.

Die Klage gegen das angeordnete Zwangsgeld wurde ebenfalls abgewiesen, wie [HNA](https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gegen-schulbesuchspflicht-eltern-aus-kreis-goettingen-klagen-93512278.html) und [Stadtradio Göttingen](https://www.stadtradio-goettingen.de/redaktion/nachrichten/wollten_sohn_bei_freiem_bildungstraeger_unterrichten_lassen___klage_von_eltern_aus_duderstadt_abgewiesen/) berichteten.