PotsdamPotsdam-Mittelmark

Lebenslange Haft: Mord an Lehrerin schockt Brandenburg!

Das Landgericht Potsdam hat kürzlich die schriftliche Urteilsbegründung im Mordprozess um die Lehrerin Carolin G. vorgelegt. Carolin G. (40), eine Mathematiklehrerin, wurde am 10. Mai 2023 tot in ihrem Auto auf der A9 gefunden, wobei 19 Schusswunden festgestellt wurden. Die Angeklagten Björn R. und Benjamin K. (beide 43 Jahre alt) wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes mit Heimtücke zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Björn R. ist der Vater des Opfers und wurde für seine besondere Schuld mit einer erschwerten Haftstrafe belegt, was eine Entlassung nach 15 Jahren ausschließt.

In der schriftlichen Begründung, die 163 Seiten umfasst und noch an die Beteiligten versandt werden muss, wurde festgestellt, dass Björn R. seinen Komplizen Benjamin K. angestiftet hatte, Carolin G. zu töten, nachdem ein Streit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr gemeinsames Kind eskalierte. Richter Bodo Wermelskirchen stellte fest, dass R. seiner Ex-Partnerin psychischen Terror ausgesetzt hatte. Beide Angeklagten plädierten auf Freispruch und schoben sich gegenseitig die Schuld zu. Ein Mithäftling von Björn R. belastete ihn vor Gericht, nachdem R. ihm von der Tat berichtete. Ermittlungen umfassten außerdem Zeugenbefragungen und Telekommunikationsauswertungen.

Urteil und Revisionsmöglichkeiten

Die Verteidigung hat vier Wochen Zeit, um Revisionsanträge zu begründen und dem Bundesgerichtshof (BGH) vorzulegen, nachdem die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat auf eine Revision verzichtet, da ihre Forderungen im Urteil weitgehend berücksichtigt wurden. Der BGH wird den Fall vorrangig behandeln, da die Verurteilten in Haft sind. Es gibt jedoch keinen festen Zeitraum für eine Entscheidung. Bei Feststellung von Rechtsfehlern könnte der BGH das Urteil aufheben und den Fall an das Landgericht Potsdam zurückverweisen.

Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden, jedoch wurde der Opel Vectra, mit dem der Unfall herbeigeführt wurde, sichergestellt. Benjamin K. soll die Schüsse auf Carolin G. abgefeuert haben, nachdem er ihr Auto absichtlich gerammt hatte. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.