Kassel

Kassel: 66-Jähriger setzt Kellnerin mit Bier und Pfefferspray zu!

In einer Kneipe in der Kasseler Innenstadt kam es am Mittwochabend zu einem tätlichen Angriff auf eine Kellnerin. Ein 66-jähriger Mann wurde festgenommen, nachdem er der Kellnerin ein Glas Bier ins Gesicht geschüttet und sie anschließend mit Pfefferspray besprüht hatte. Der Vorfall ereignete sich gegen 23 Uhr und führte zu einer sofortigen Alarmierung der Polizei durch einen Zeugen, der dem flüchtenden Täter folgte.

Die Kellnerin erlitt bei dem Angriff nur leichte Verletzungen. Polizeibeamte konnten den Angreifer wenige Minuten nach dem Vorfall an der Haltestelle „Am Stern“ festnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille. Der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen, und bei seiner Durchsuchung wurde ein Reizstoffspray ohne Prüfzeichen entdeckt. Er sieht sich nun mit Anklagen wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstoß gegen das Waffengesetz konfrontiert, wie HNA berichtete.

Rechtliche Aspekte des Vorfalls

Der Vorfall wirft auch juristische Fragen bezüglich der Verwendung von Pfefferspray auf. Laut anwalt.de regelt § 224 StGB die gefährliche Körperverletzung und inkludiert die Körperverletzung mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Der Begriff „Waffe“ wird im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB als jede technische Waffe definiert, die dazu bestimmt ist, Menschen physisch zu verletzen.

Das Waffengesetz (WaffG) führt weiter aus, dass Waffen Schusswaffen oder gleichgestellte Gegenstände sind. Die Frage, ob Pfeffersprays als Waffen im Sinne des WaffG gelten, wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden. Dieser stellte fest, dass Tierabwehrsprays – zu denen auch Pfeffersprays zählen – nicht als Waffen im Sinne des WaffG klassifiziert werden, solange sie nicht für den Einsatz gegen Menschen bestimmt sind.