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Wahlbenachrichtigungen in Böblingen: So erhalten Sie Ihre Stimme!

Am 17. Januar 2025 beginnen die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar in Böblingen. Die Stadt verschickt derzeit die Wahlbenachrichtigungen an die wahlberechtigten Bürger. Diese Benachrichtigungen sind von zentraler Bedeutung, da sie Informationen über den Wahlbezirk, die Wählernummer und die Anschrift des Wahllokals enthalten.

Bürger, die bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden aufgefordert, das Bürgeramt zu kontaktieren. Die E-Mail-Adresse lautet buergeramt@boeblingen.de. Für die Stimmabgabe müssen die Wähler am Wahltag neben der Wahlbenachrichtigung auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Wichtige Fristen und Möglichkeiten zur Briefwahl

Interessierte können den Antrag auf Briefwahlunterlagen direkt über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder die Webseite www.boeblingen.de/wahlen2025 zu beantragen. Voraussichtlich ab dem 5. Februar werden die Stimmzettel verfügbar sein.

Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgeramt beantragt und abgeholt werden, wobei sofortige Stimmabgaben vor Ort ebenfalls möglich sind. Der Wahlscheinantrag muss bis spätestens Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr im Bürgeramt eingegangen sein. Bei nicht persönlicher Antragstellung sollte der Wahlscheinantrag bis zum 17. Februar im Bürgeramt vorliegen. Bevollmächtigte Personen müssen sich ausweisen, und der Wahlberechtigte muss auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung unterschreiben.

Das Bürgeramt hat seinen Sitz im Neuen Rathaus, Marktplatz 16, 71032 Böblingen und ist montags von 8 bis 12:30 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Laut [bundeswahlleiterin.de](https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlbenachrichtigung.html) ist es für die Wählenden wichtig, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, um wählen zu können. Der Erhalt einer Wahlbenachrichtigung weist auf die Eintragung im Wählerverzeichnis hin, jedoch ist es nicht zwingend notwendig, die Wahlbenachrichtigung mit in den Wahlraum zu nehmen. Sollte keine Wahlbenachrichtigung vorliegen, ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, da eine Person ohne Eintragung im Wählerverzeichnis möglicherweise nicht wählen kann.