
In den vergangenen Tagen kursierte in verschiedenen WhatsApp-Gruppen eine alarmierende Nachricht über angebliche Gruppenvergewaltigungen in Schweinfurt. Die unterfränkische Polizei hat diese Informationen sorgfältig geprüft und festgestellt, dass sie nicht mit den bekannten Tatsachen übereinstimmen.
Die verbreiteten Nachrichten behaupteten, dass es am Roßmarkt zu einer „Gruppenvergewaltigung“ durch vier afghanische Männer gekommen sei. Des Weiteren wurde von einer weiteren Vergewaltigung in einer Tiefgarage berichtet, die zwei Mädchen betroffen haben soll. Die Polizei konnte jedoch keine Kenntnis von diesen Vorfällen in der beschriebenen Form erlangen und warnte vor den unbestätigten Behauptungen.
Prüfung der Vorfälle
Die Polizei bestätigte, dass am 28. Dezember 2024 ein Sexualdelikt am Roßmarkt angezeigt wurde. Hierbei handelte es sich um einen Übergriff, bei dem ein syrischer Tatverdächtiger involviert war. Im Gegensatz zu den gerüchteweise verbreiteten Informationen war der Vorfall jedoch eine einvernehmliche Situation zwischen den Beteiligten.
Zusätzlich gab es im November 2024 einen ähnlichen Vorfall im Parkhaus Kunsthalle, bei dem ein algerischer Tatverdächtiger ein Opfer bedrängte. In beiden Fällen zeigte sich, dass ein Näheverhältnis zwischen den Geschädigten und den Tatverdächtigen bestand. Die Polizei in Schweinfurt appellierte, solch Falschnachrichten nicht zu teilen und Informationen aus verifizierbaren Quellen zu prüfen.
Die Behauptungen über die nicht bestätigten Vergewaltigungen wurden auch von all-in.de aufgegriffen. Dabei wurde klargestellt, dass die Polizei keine Kenntnis von den angeblichen Sexualdelikten hat und dass die diskriminierten Informationen aus unsicheren Quellen stammen.
Die Behörde steht für Rückfragen zur Verfügung und hat betont, dass die Berichterstattung neutral und objektiv über polizeiliche Sachverhalte erfolgen sollte. Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, kann die Polizei in einigen Fällen auch von weiterführenden Informationen absehen. Der Opferschutz bleibt ein entscheidender Aspekt bei der Berichterstattung über Straftaten, insbesondere bei Sexualstraftaten.