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Chaos vor der Bundestagswahl: Städte warnen vor Briefwahl!

Die vorzeitige Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, wurde aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition und dem Verlust der Mehrheit der Regierungskoalition einberufen. Rund 61 Millionen Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, entweder per Briefwahl oder im Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Dies könnte im Hinblick auf die steigende Nutzung der Briefwahl bei früheren Wahlen von entscheidender Bedeutung sein. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 betrug der Anteil der Briefwähler 47,3%, was einen klaren Anstieg im Vergleich zu 28,6% im Jahr 2017 darstellt.

Comunities und Städte sind aufgrund bürokratischer Herausforderungen besorgt über die bevorstehende Wahl. Die Fristen für die Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen sind verkürzt, was zu Nervosität beiträgt. Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst nach dem 30. Januar gedruckt und versandt, während die Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar beginnen soll. Der Landeswahlleiter und Kommunen raten von der Briefwahl ab, wenn alternative Abstimmungsmöglichkeiten existieren, um möglichen Schwierigkeiten vorzubeugen. Ein wesentlicher Aspekt, der beachtet werden sollte, ist, dass die Wahlbriefe bis zum 20. Februar 2025 eingeworfen oder abgegeben werden müssen, um rechtzeitig zu erscheinen.

Organisatorische Details zur Briefwahl

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder online gestellt werden. Die Frist für die Beantragung endet am 21. Februar 2025 um 18 Uhr; in Ausnahmefällen ist eine Beantragung bis 15 Uhr am Wahltag möglich. Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 13. Januar 2025 ausgestellt, wobei die Stimmzettel voraussichtlich ab Ende Januar verfügbar sein werden. Die Wahlunterlagen beinhalten einen Wahlschein, einen Stimmzettel sowie entsprechende Umschläge. Es ist wichtig, die Wahlbriefe rechtzeitig an die richtige Adresse zu senden, da verspätete Wahlbriefe nicht berücksichtigt werden.

Die Deutsche Post hat angekündigt, dass sie in der Lage ist, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zuzustellen. Experten befürchten jedoch, dass aufgrund der verkürzten Fristen der Anteil der Briefwähler in dieser Wahl zurückgehen könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausnahmecharakter der Briefwahl betont und auf die Einschränkungen der Wahlrechtsgrundsätze hingewiesen, was bedeutet, dass die Auszählung der Briefwahlstimmen erst nach Schließung der Wahllokale beginnen kann und somit das vorläufige Wahlergebnis verzögern könnte.

Insgesamt treten 53 Parteien und politische Vereinigungen zur Bundestagswahl an, darunter die im Bundestag und in mindestens einem Landesparlament vertretenen Parteien: SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE, CSU, FDP, AfD, BSW, FREIE WÄHLER, und BVB/FREIE WÄHLER. Weitere Informationen zur Briefwahl und zur Bundestagswahl 2025 sind auf den Websites der Gemeinden oder unter der spezialisierten Wahlseite verfügbar.