Schweinfurt

Landgericht Schweinfurt: Spieler gewinnt 27.300 Euro gegen Glücksspielanbieter!

Das Landgericht Schweinfurt hat in einem Urteil die Rückzahlungsansprüche von Spielern gegenüber einem Online-Sportwetten-Anbieter bestätigt. In der Entscheidung vom 21. November 2024 (Az. 12 O 663/23) wurde festgestellt, dass der Anbieter ohne deutsche Lizenz operierte, was zur Nichtigkeit der Spielverträge führte. Der Kläger erhielt eine Rückzahlung in Höhe von 27.300 Euro. Er hatte zwischen August 2017 und Oktober 2020 insgesamt 39.800 Euro eingezahlt und 12.500 Euro gewonnen.

Das Gericht entschied, dass der Anbieter trotz seiner fehlenden Lizenz zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet ist. Die Verträge wurden aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag (§ 4 Abs. 4 GlüStV) und § 134 BGB für nichtig erklärt. Während des streitgegenständlichen Zeitraums waren Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Der Kläger machte seine Rückzahlung der Verluste aus einem Bereicherungsrecht gemäß § 812 BGB geltend, da der Anbieter einen Vermögensvorteil ohne Rechtsgrund erlangt hatte.

Verjährung und rechtliche Rahmenbedingungen

Ein weiterer Streitpunkt war die Verjährung. Der Anbieter argumentierte, die Ansprüche seien verjährt, doch das Gericht stellte fest, dass die Verjährungsfrist erst mit der Kenntnis des Klägers von der Nichtigkeit der Spielverträge beginnt. Der Kläger erfuhr erst nach Beendigung seiner Spielaktivitäten im Jahr 2020 von der Illegalität des Angebots.

Die Entscheidung des Landgerichts zeigt, dass Anbieter von Online-Sportwetten rückwirkend für Verluste aus nicht erlaubten Angeboten haftbar sind. Dies hebt die hohe Schutzwürdigkeit von Verbrauchern im Glücksspielsektor hervor und signalisiert einen klaren Rechtsrahmen für Rückforderungen betroffener Verbraucher.

Diese Rechtsauffassung wird durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. März 2024 gestärkt, das ebenfalls die Rechte von Spielern gegenüber Sportwett-Anbietern bekräftigt. Der BGH entschied, dass die Beklagte gegen den Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 verstieß. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung aus Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) hat, da die Beklagte Zahlungen ohne Rechtsgrund erlangt hat. Auch hier wurde die Nichtigkeit der Wettverträge aufgrund fehlender Konzession gemäß § 134 BGB festgestellt.

Zusätzlich zeigt das Urteil, dass Spieler Rückerstattungsansprüche auch nach Verjährung gemäß § 852 BGB geltend machen können. Der Kläger forderte Rückzahlung seiner Nettoverluste in Höhe von 11.984,89 €, die während der Zeit, in der die Beklagte ohne Konzession operierte, entstanden sind. Obwohl das Landgericht die Klage abwies, gab das OLG Dresden dem Kläger in der Berufung recht. Der BGH erteilte einen Hinweisbeschluss, um ein Grundsatzurteil zu vermeiden, was als Anerkennung des Urteils des OLG Dresden gewertet wurde.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rückforderungen von Spielverlusten sind somit durch aktuelle Urteile gestärkt worden und erhöhen die Chancen der Spieler auf Rückerstattung. Diese Entscheidungen sind auch auf Online-Casinos übertragbar, wobei weiterhin Fragen zur Verjährung und Schadensersatzansprüchen im Einzelfall betrachtet werden müssen.