Ludwigshafen

Neue Grundsteuerbescheide in Ludwigshafen – Eigentümer aufgepasst!

In Ludwigshafen erhalten Eigentümer in den kommenden Tagen und Wochen neue Grundsteuerbescheide für 2025. Der Grund für die Neuverteilung der Bescheide ist eine bundesweite Reform zur Neubewertung von Grundstücken, die die Summe der abzuführenden Grundsteuer verändert hat. Dieser Betrag kann je nach Grundstücksbewertung gestiegen oder gesunken sein. Die Stadtverwaltung rät, die neuen Bescheide auf Änderungen hin zu überprüfen und gegebenenfalls die in Daueraufträgen zu überweisenden Steuerbeträge anzupassen. Eigentümer, die bereits einen Abbuchungsauftrag für Grundbesitzabgaben erteilt haben, müssen keine Änderungen vornehmen, wie die Rheinpfalz berichtet.

Die Grundsteuerreform, die auch in anderen Regionen Deutschlands zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat, steht im Fokus von verschiedenen Klagen. Erste Klagen gegen die Reform wurden bereits Ende 2022 eingereicht, insbesondere in Baden-Württemberg, wo der Bund der Steuerzahler sowie andere Verbände gegen Grundsteuerwertbescheide vorgingen. Ihr Ziel ist die Klärung der Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes. Der Streitpunkt liegt in der Ungenauigkeit der Bodenrichtwerte, die dazu führen, dass gleich hohe Grundsteuerwerte für unterschiedliche Immobilientypen gelten. Am 11. Juni 2024 entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg, dass das Landesgrundsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Allerdings wurde Revision gegen diese Urteile beim Bundesfinanzhof zugelassen, sodass die Urteile noch keine Rechtskraft haben.

Rechtsstreitigkeiten und mögliche Auswirkungen

In verschiedenen Bundesländern sind bereits weitere Klagen geplant oder eingereicht worden, wie beispielsweise in Berlin und Rheinland-Pfalz. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Professor Gregor Kirchhof äußert Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform, insbesondere in Bezug auf die Bodenrichtwerte und die Berücksichtigung individueller Umstände.

Am 23. November 2023 entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, dass die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide auszusetzen ist, was für die betroffenen Eigentümer weitere Unsicherheiten mit sich bringt. Klagen in anderen Bundesländern zeigen ebenfalls, dass das Thema noch lange nicht abschließend geklärt ist. Einsprüche und Klagen bieten den Eigentümern allerdings keine Garantie auf persönliche Vorteile, wie die Finanztip aufzeigt, und die rechtliche Lage könnte auch bis 2025 unverändert bleiben.