
Ein innovatives Pilotprojekt namens „Rote Hand“ soll in Deutschland die Umsetzung von Patientenverfügungen erleichtern. Laut bgland24 zeigt die „Rote Hand“ in Notfallsituationen, dass der Patient keine Wiederbelebung oder Krankenhausaufnahme wünscht und in Würde sterben möchte. Die Idee entstand nach einem Vorfall mit einer schwerst dementen Patientin, die ohne gültige Patientenverfügung ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Dr. Birgit Krause-Michel, Dr. Sabine von Silva-Tarouca und Rita Hafner haben die Voraussetzungen und den Prozess zur Ausstellung einer „Roten Hand“ diskutiert. Diese dient als Stoppsignal, um den Willen des Patienten zu verdeutlichen. Patienten erhalten die „Rote Hand“ über ihren Hausarzt, der ein Protokoll zum Verzicht auf Wiederbelebung und Therapieeskalation ausfüllt. Der Aufkleber sollte gut sichtbar auf der Patientenakte angebracht werden und ist verbindlich, da er den Willen des Patienten signalisiert.
Hintergrund der Ambulanten Ethikberatung
Parallel dazu wird im Main-Taunus-Kreis die „Ambulante Ethikberatung“ eingeführt, wie fnp berichtet. Diese Unterstützung zielt darauf ab, schwierige Entscheidungen in der Patientenversorgung, insbesondere bei schwer erkrankten Menschen, zu erleichtern. Dr. Birgit Bornheim, Leiterin des Gesundheitsamtes, hebt die Notwendigkeit eines externen Moderators zur Entscheidungsfindung hervor. Der Anstoß zur Gründung kam von Madlen Overdick, der Erste Kreisbeigeordneten und Gesundheitsdezernentin.
Die Ambulante Ethikberatung bietet Hilfestellung bei Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Organspenden und Zweitmeinungen. Kontaktinformationen zum Gesundheitsamt für Anfragen zur Ethikberatung sind verfügbar: Telefon: 0 61 92/201-2818, E-Mail: ethikberatung@mtk.org. Erste Tätigkeiten der Gruppe sind bereits erfolgt, darunter die Unterstützung bei einem Fall, der eine demenziell erkrankte Bewohnerin eines Pflegeheims betrifft und Konflikte über die medikamentöse Behandlung beleuchtet.