Dachau

Haushaltsdebatte in Karlsfeld: 100 Millionen Euro im Visier!

Am 23. Januar 2025 fand eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Karlsfelder Gemeinderat statt, in der die Beratungen zum Haushaltsplan 2025 aufgenommen wurden. Dabei lag der Fokus auf dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. In der Sitzung waren lediglich drei Zuhörer anwesend, darunter zwei Vertreter der Presse.

Ein zentrales Thema der Gespräche waren die erwarteten Einnahmen aus der Gewerbesteuer, der Anteil an der Einkommensteuer sowie die Auswirkungen der reformierten Grundsteuer. Besondere Aufmerksamkeit wurde den geplanten Ausgaben geschenkt, die Straßenbau, Gebäudeunterhalt und Personal betreffen. Eine Unklarheit über den Betrag, den der Landkreis aus dem Karlsfelder Budget erhalten wird, wurde ebenfalls angesprochen.

Diskussionen und Entscheidungen

Die Sitzung umfasste ganz konkret Fragen der Fraktionen zu einzelnen Etat-Punkten. Unter den diskutierten Themen wurde der Zweifel an der Notwendigkeit von 25.000 Euro für die Städtepartnerschaft mit Muro Lucano und den Schüleraustausch geäußert. Zudem wurde die Anschaffung einer neuen Spülmaschine für die Küche im Jugendhaus thematisiert; die alte war zu groß, nachdem sie aus dem Hallenbad entfernt wurde.

Bürgermeister Stefan Kolbe (CSU) zeigte sich verärgert über die Ansicht seiner Parteikollegen, wonach 7.000 Euro für eine neue Gemeinde-Homepage zu teuer seien. Angesichts der erwarteten Größe des „Hundert-Millionen-Haushalts“ für 2025 wirkte dieser Betrag eher geringfügig. Des Weiteren war die Notwendigkeit eines neuen Dachs für die Bürgermeister-Garage Diskussionsthema, da die bestehende Konstruktion marode war und bereits einen Marder beherbergte.

Relevante Änderungen im Steuerrecht

Parallel zu den Haushaltserörterungen wurde bekannt, dass ab 2025 eine neue Grundsteuer erhoben wird. Dies betrifft die bundesweite steuerliche Gleichbehandlung von Unternehmensgrundstücken. Der Vorschlag zur Anpassung des Gewerbesteuergesetzes, der aus Hessen stammt, sieht vor, dass die Grundsteuer auf eigene Betriebsgrundstücke pauschal vom steuerpflichtigen Gewerbeertrag abgezogen wird. Diese Maßnahme soll die Doppelbelastung durch Grund- und Gewerbesteuer verringern.

Mit der Einführung der neuen Grundsteuer, die auf den Berechnungswerten des Grundsteuerreformgesetzes von 2019 basiert, wird die bisherige pauschale Kürzung, die auf den Einheitswerten der Betriebsgrundstücke basiert, verschwinden. Zudem wird auf die Ungewissheit hingewiesen, die durch mögliche Unterschiede in den landesspezifischen Grundsteuergesetzen entstehen könnte. Der hessische Finanzminister Alexander Lorz wies in diesem Zusammenhang auf die Probleme hin, die sich für Betriebe in Bundesmodell-Ländern aufgrund von Abweichungen in den Grundsteuergesetzen anderer Länder ergeben könnten.