Weilheim-Schongau

Rätselraten im Landkreis: Wo bleiben die Wölfe?

Im Landkreis Weilheim-Schongau wurden im Jahr 2024 nur wenige Wolfssichtungen registriert. Dies steht im Kontrast zu zahlreichen Meldungen aus dem Böbinger Raum im Jahr 2023. Landrätin Andrea Jochner-Weiß äußerte sich im Jahrespressegespräch vage zu den Wolfssichtungen und plädierte stattdessen für die Entnahme von Bibern, die in der Region große Schäden anrichten.

Ein brisantes Thema wurde durch die Erwähnung der sogenannten „SSS-Lösung“ (schießen, schaufeln, schweigen) aufgeworfen, die den rechtswidrigen Abschuss geschützter Tiere beschreibt. Jochner-Weiß gab an, von solchen Vorkommnissen keine Kenntnis zu haben und vermutete, dass die Wölfe in den angrenzenden Landkreis Garmisch-Partenkirchen abgewandert sein könnten. Zudem begrüßte der stellvertretende Landrat Wolfgang Taffertshofer die Senkung des Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“.

Entwicklungen im Bereich Umwelt und Energie

Im letzten Jahr wurde auch eine Bärensichtung im Kenzengebiet durch Bundeswehr-Soldaten gemeldet, die jedoch bislang nicht bestätigt werden konnte. Jochner-Weiß kritisierte zudem die zunehmende Komplexität der Genehmigungsverfahren im Bau- und Umweltrecht. Auf dem Gebiet erneuerbarer Energien bleibt der Bau von Windrädern bei Peiting ein zentrales Thema. Ein Gutachten hat bestätigt, dass die Windräder die Sicht auf die Wieskirche nicht beeinträchtigen werden.

Das Landratsamt sieht auch die Neubeantragung der Rechte zur Erzeugung von Wasserkraft als bürokratisches Problem an. Im Rahmen eines Workshops mit dem Titel „Mehrwert mit Moor“ fand eine Diskussion zur Renaturierung von Mooren statt, um den CO2-Ausstoß zu senken. Landwirte haben Interesse bekundet, Flächen für dieses Vorhaben zur Verfügung zu stellen. Ein konkretes Geschäftsmodell zur Renaturierung soll in diesem Jahr erarbeitet werden, während Förderangebote weiterhin beobachtet werden.

In einer Studie zur zukünftigen Entwicklung des Wolfsbestands in Deutschland haben Umweltminister*innen und -senator*innen auf der 95. Umweltministerkonferenz (UMK) 2020 den Bund aufgefordert, eine Anzahl adulter Wolfsindividuen für die „Größe der günstigen Referenzpopulation“ festzulegen. Diese Festlegung soll auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen, basierend auf den biogeografischen Regionen Deutschlands. Die EU-Kommission hat Verfahren zur Ermittlung von Referenzwerten in mehreren Dokumenten veröffentlicht, die spezifische wissenschaftliche Kriterien für die Ableitung eines Referenzwertes vorschreiben.

Zusätzlich wird empfohlen, eine Populationsgefährdungsanalyse bei hoher Datenqualität und Verfügbarkeit zu erstellen. Diese Analyse simuliert die zukünftige Entwicklung des Wolfsbestands unter Berücksichtigung demografischer Szenarien, die sich aus Überlebenswahrscheinlichkeiten, Abwanderung und Habitatbedingungen ergeben. Katastrophenereignisse könnten ebenfalls simuliert werden, um deren Auswirkungen auf die Mortalitätsraten zu testen. Die Daten für diese Analysen stammen aus dem bundesweiten Wolfsmonitoring der Bundesländer sowie grenzübergreifenden Monitoring-Aktivitäten mit Nachbarländern, wobei die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) die demografischen Daten aufbereitet hat.

Für weitere Informationen zu den Entwicklungen im Wolfsbestand in Deutschland lesen Sie die [Berichterstattung von Merkur](https://www.merkur.de/lokales/weilheim/weilheim-ort29677/verschwinden-der-woelfe-schiessen-schaufeln-schweigen-das-raetselhafte-93521489.html) sowie die [Studie des BfN](https://www.bfn.de/aktuelles/bfn-veroeffentlicht-studie-zur-zukuenftigen-entwicklung-des-wolfsbestands-deutschland).