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Wittichenau im Fördermittel-Rausch: 8 Millionen für die Stadtentwicklung!

Wittichenau hat bis zum 31. Januar die Möglichkeit, sich für Fördermittel aus der Städtebauförderung zu bewerben. Diese Bewerbung erfolgt im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ (LZB). Bei erfolgreicher Bewerbung könnte die Stadt bis zu 15 Jahre lang etwa acht Millionen Euro an Fördermitteln erhalten. Martin Neumann von der Firma „die Steg“ aus Dresden bereitet diese Bewerbung vor. Bis September 2025 wird die Stadtverwaltung informiert, ob sie zu den Auserwählten gehört, wie Sächsische.de berichtete.

Die geplanten Projekte umfassen die Erweiterung des Rathauses mit Anbau und Aufzug, was geschätzte Kosten von 3,5 Millionen Euro verursachen würde. Zudem ist der Anbau von drei Klassenräumen an der „Krabat-Grundschule“ geplant, hierfür werden 1 Million Euro veranschlagt. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist der Neubau eines Parkplatzes westlich des Malteserstifts St. Adalbert mit geschätzten Kosten von 140.000 Euro. Weitere Vorhaben beinhalten die Sanierung der Fassade und des Daches der Wittichenauer Oberschule sowie Schallschutzverbesserungen, die Dachsanierung an der Kita im Stadtzentrum und am Bahnhofssaal sowie Naturprojekte, darunter das Freilegen des Galgenberggrabens (450.000 Euro) und des „Kleinen Flüsschens“ nahe dem Gasthof „Lindenhof“ (200.000 Euro). Zudem soll eine Bedarfsanalyse und Machbarkeitsstudie für das ehemalige Jugendclubhaus „Roxy“ durchgeführt werden. Bei erfolgreicher Bewerbung müsste die Stadtverwaltung vier Millionen Euro selbst beisteuern, verteilt über 15 Jahre.

Finanzielle Rahmenbedingungen der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung unterstützt nachhaltige Stadtentwicklungsprojekte seit über 50 Jahren. Im Bundeshaushalt 2024 stehen 790 Millionen Euro für diese Förderung zur Verfügung. Zu den Zielen der Städtebauförderung gehören die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren, die Stabilisierung und Aufwertung sozial benachteiligter Quartiere sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Gebieten mit Funktionsverlusten. Dies geht einher mit der Unterstützung städtebaulicher Transformationsprozesse im Kontext des Klimawandels, wie bmwsb.bund.de berichtete. Seit 2020 sind Klimaschutzmaßnahmen Fördervoraussetzung.

Anträge können von Städten und Gemeinden bei den zuständigen Landesministerien gestellt werden. Zudem können private Personen Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen bei Kommunalverwaltungen beantragen. Voraussetzung ist eine integrierte Entwicklungsplanung für das Fördergebiet, und die rechtlichen Grundlagen basieren auf den Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz und § 164b Baugesetzbuch.