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Dachfarben-Streit: Gericht bekräftigt Farbverbot im Eichsfeld!

Ein Hausbesitzer im Landkreis Göttingen hat vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Farbgebung seiner Dachziegel geklagt. Der Hauseigentümer hatte 2015 ein Wohnhaus mit anthrazit/schwarzen Ziegeln eingedeckt, obwohl laut Bebauungsplan nur rote und braune Farbtöne zulässig sind. Der Landkreis Göttingen forderte den Hausbesitzer auf, die Dacheindeckung an die örtliche Bauvorschrift anzupassen, was dieser jedoch ablehnte.

Nach der Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen wies dieses die Klage ab. Das OVG entschied, dass die bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises rechtmäßig ist (Aktenzeichen 1 LC 87/22). Der ursprüngliche Bebauungsplan ließ ausschließlich rote Dachpfannen oder Ziegel zu, um ein harmonisches Ortsbild zu bewahren. Eine Änderung des Bebauungsplans im Jahr 2003 erlaubte zusätzlich Brauntöne und glasierte Ziegel, insgesamt acht Farbtöne wurden genehmigt.

Gerichtsurteil und Begründung

Der Landkreis wurde 2015 auf den Verstoß aufmerksam, als das Dach des Hauses in anthrazit/schwarz war. Die Gemeinde lehnte eine Änderung der Bauvorschrift ab, um die Einheitlichkeit der Dachfarben zu wahren. Der Landkreis forderte den Hausbesitzer erneut auf, die Eindeckung anzupassen, da das schwarze Dach einen krassen Gegensatz zu den umliegenden Dächern darstellte.

Der Kläger argumentierte, dass in der Umgebung viele dunkle Dächer vorhanden seien und die Bauvorschrift rechtswidrig sei. Doch das Verwaltungsgericht Göttingen wies seine Klage ab und bestätigte die Befugnis der Gemeinden zur positiven Baupflege. Es stellte fest, dass die Farbgestaltung der Dächer städtebaulich begründet sei und auf die traditionelle Farbgebung im Ort abziele. Das OVG entschied zudem, dass die Bauvorschrift hinreichend bestimmt sei und keine Revision gegen das Urteil zuließ.

Wie [HNA](https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/vor-gericht-ab-streit-um-farbe-der-dachziegel-besitzer-blitzt-93533992.html) berichtete, hatte der Kläger trotz initialen Hinweises auf den Verstoß weiterhin schwarze Ziegel verwendet. In einem weiteren Bericht stellte [NDR](https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Gericht-bestaetigt-Kommune-darf-schwarze-Dachziegel-verbieten,dachziegel126.html) fest, dass das OVG die Argumentation des Hausbesitzers, die Bauvorschrift sei ungültig aufgrund nicht präziser rechtlicher Grundlagen, zurückwies.