Starnberg

Grundsteuer-Schock: Bürger in Bayern zahlen bis zu 19.425 Prozent mehr!

In einem aktuellen Fall aus Percha steht ein Ehepaar aus Oberbayern vor enormen Veränderungen bezüglich ihrer Grundsteuer. Johann Brabetz und seine Frau Margit erhielten einen Grundsteuerbescheid für ihr 4805 Quadratmeter großes Wiesengrundstück, dessen Steuer von 5,66 Euro auf 1105,15 Euro ansteigt. Dies entspricht einer drastischen Steigerung von 19.425 Prozent, wie tz.de berichtet.

Das Finanzamt Starnberg hat das Grundstück von der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt, auf die Grundsteuer B umgestellt, die für bebaute und unbebaute Grundstücke vorgesehen ist. Brabetz legte Einspruch gegen diese Einstufung ein, da das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird und nicht bebaut werden darf. Dieser Einspruch wurde jedoch vom Finanzamt abgelehnt. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat zudem das Grundstück als „vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ markiert, was weitere Bedenken hinsichtlich der Einstufung aufwirft.

Wachsende Einsprüche und Unklarheiten bei der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in Starnberg auf Grundlage eines Hebesatzes von 575 Prozent berechnet. Christian Blümel, Leiter des Starnberger Steueramtes, äußerte sich aus Datenschutzgründen nicht zu den Einzelfällen, wies jedoch darauf hin, dass möglicherweise bei der Abgabe von Daten Fehler aufgetreten sein könnten. Bislang wurden von der Stadt Starnberg etwa 10.600 Steuerbescheide versendet, bei denen bereits rund 25 Einsprüche eingegangen sind. Insgesamt gab es 600 Anrufe im Steueramt zur Grundsteuer, wobei 331 Anrufe allein am Montag eingingen.

Die Stadt hat auch festgestellt, dass Bürger Bescheide erhalten haben, obwohl sie ihre Immobilien verkauft haben, was auf mögliche Verzögerungen beim Finanzamt hindeutet. Blümel erklärte, dass die Stadt die Grundsteuer zurückzahlen wird, sobald die entsprechenden Unterlagen vom Finanzamt vorliegen. Die Stadt rechnet mit einem Rückgang der Einnahmen um etwa 150.000 Euro im Vergleich zu den ursprünglich genannten 5.858.200 Euro.

Auf eine breitere Perspektive in Bayern zeigt sich, dass in nahezu allen Gemeinden die Grundsteuerbescheide bereits verschickt wurden, während Zahlungsaufforderungen voraussichtlich später folgen werden. Wie br.de ebenfalls berichtet, haben Eigentümer in Bayern die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch gegen ihren Grundlagenbescheid einzulegen. Dabei können sie sich auf mögliche Messfehler berufen, wie fehlerhafte Flächenangaben. Der neue Grundsteueransatz könnte jedoch zu Unmut führen, wie der Eigentümerverband Haus und Grund anmerkt.