Marburg-Biedenkopf

Schockierende Grundsteuer-Erhöhungen in Marburg-Biedenkopf: Wer muss mehr zahlen?

Die Neuberechnung der Grundsteuer im Landkreis Marburg-Biedenkopf bringt sowohl für Bürger als auch für die Stadtverwaltung Auswirkungen mit sich. Einige Anwohner erfahren eine deutliche Erhöhung ihrer jährlichen Zahlungen, während andere von einer Absenkung profitieren. Laut Informationen von OP Marburg berichteten zahlreiche Leser über ihre neuen Grundsteuerbescheide, wobei die meisten von ihnen von Erhöhungen betroffen sind.

Einige Beispiele zeigen die drastischen Veränderungen: Ein Rentner aus Kirchhain muss nun 51 Euro statt 12 Euro zahlen, während ein anderer Kirchhainer vierteljährlich 149 Euro zahlt, was zuvor 69 Euro waren. Die Grundsteuer für Grundstücke in Schönbach stieg von 74 auf 308 Euro pro Jahr, in Langenstein von 356 auf 580 Euro. In Friebertshausen mussten Bürger eine Erhöhung von 143 auf 646 Euro hinnehmen. Ein Leser aus Fronhausen berichtet von einer beträchtlichen Erhöhung von 466 auf 1086 Euro.

Neuregelung der Grundsteuer in Marburg

Die gesetzlichen Änderungen zur Grundsteuer treten ab dem 1. Januar 2025 bundesweit in Kraft und betreffen alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie landwirtschaftliche Flächen. Die Stadt Marburg plant im kommenden Jahr mit einem städtischen Haushalt von rund 12 Millionen Euro für die Grundsteuer, ohne dass eine Erhöhung oder Senkung vorgesehen ist, wie marburg.de berichtet.

Hessen wird das Flächen-Faktor-Verfahren zur Ermittlung der neuen Messbeträge nutzen, da die bisherigen Einheitswerte für ungültig erklärt wurden. In Marburg werden die Grundsteuer-Hebesätze zum 1. Januar 2025 angepasst: Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen wird von 280 auf 210 Prozent gesenkt, während die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke von 390 auf 450 Prozent angehoben wird.

Rund 19.000 neue Bescheide werden Anfang 2025 an die Grundstückseigentümer*innen verteilt, darunter ca. 17.670 für Grundsteuer B und etwa 1.200 für Agrar- und Forstflächen. Ab 2026 wird zudem eine neue Grundsteuer C in Marburg eingeführt, die für baureife, aber unbebaute Grundstücke gelten soll, um den Wohnungsbau zu fördern und Bodenspekulationen entgegenzuwirken.