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Gerichtsurteil in Indonesien: Ex-Mitarbeiterin wegen Meinungsfreiheit freigesprochen!

Am 28. Januar 2025 berichtete die Central Jakarta District Court von der Freisprechung von Septia Dwi Pertiwi, einer ehemaligen Marketingmitarbeiterin von Hive Five, die am 22. Januar 2025 erfolgte. Septia wurde wegen Verleumdung nach dem indonesischen Gesetz über elektronische Informationen und Transaktionen (UU ITE) angeklagt, nachdem sie öffentliche Vorwürfe gegen ihren Vorgesetzten, Henry Kurnia Adhi, bekanntgegeben hatte. Die Vorwürfe umfassten unzureichende Bezahlung, die Nichtzahlung von Überstunden, willkürliche Gehaltskürzungen sowie die Zurückhaltung persönlicher Dokumente.

Henry Kurnia Adhi, bekannt als Jhon LBF, ist ein prominenter Unternehmer mit einer erheblichen Anhängerschaft in sozialen Medien (1,4 Millionen auf Instagram und 2,7 Millionen auf TikTok). Nach Septias Beiträgen erstattete Jhon LBF eine Strafanzeige gegen sie, was zur Anklage im August 2024 führte. Die Staatsanwaltschaft behauptete, ihre Tweets hätten zu einem Geschäftsschaden für Jhon LBF geführt und die Öffentlichkeit gestört. Sie forderte eine einjährige Haftstrafe sowie eine Geldstrafe von 50 Millionen IDR (etwa 3.000 USD).

Rechtliche Verteidigung und öffentliche Unterstützung

Septia wurde von einer Anwaltkoalition verteidigt, die argumentierte, ihr Vorgehen sei ein legitimer Ausdruck von Arbeitnehmerrechten. Insgesamt fanden 21 Verhandlungen statt, bevor das Gericht zur Freisprechung kam. Der Fall erregte erhebliches Medienecho und erhielt Unterstützung von 105 Menschenrechts- und Arbeitsorganisationen weltweit. Kritiker, einschließlich des Instituts für Strafrechtsreform (ICJR), wiesen darauf hin, dass die Anklage veraltet und repressiv sei. Bemerkenswert ist, dass die Klage auf einer Privatbeschwerde basierte und nicht von staatlicher Seite eingeleitet wurde. Dieser Fall bringt größere Probleme in Bezug auf die Arbeitsrechte und die Meinungsfreiheit in Indonesien zur Sprache. Septias Freisprechung wird als positiv in einem rechtlichen Umfeld angesehen, das oft die freie Meinungsäußerung einschränkt, wie [advox.globalvoices.org](https://advox.globalvoices.org/2025/01/28/indonesian-court-acquits-worker-over-defamation-charges-filed-by-prominent-entrepreneur/) berichtete.

Im Kontext der Meinungsfreiheit in Arbeitsverhältnissen schreibt das Grundgesetz (Artikel 5) das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, was auch für Arbeitnehmer gilt. Dennoch gibt es Grenzen, insbesondere durch allgemeine Gesetze und das Recht auf persönliche Ehre. Kritische Äußerungen über Arbeitsbedingungen sind zulässig, selbst wenn vertrauliche Informationen offengelegt werden, jedoch können öffentliche Äußerungen Rufschädigungen und Wettbewerbsnachteile für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Diese Aspekte der Meinungsfreiheit und ihre Einschränkungen sind in einem Artikel über Arbeitsrecht detailliert erläutert, wie [haufe.de](https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/meinungsfreiheit-im-arbeitsverhaeltnis-reden-ist-silber-schweig_76_68538.html) anmerkt. Weitere Faktoren umfassen Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten, die die Meinungsfreiheit im Unternehmenskontext betreffen.