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Streikalarm bei der Post: Zusteller in Unterfranken legen Arbeit nieder!

Die Warnstreiks bei der Deutschen Post gehen weiter. Die Angestellten des Unternehmens im Bereich der Brief- und Paketzustellung haben erneut ihre Arbeit niedergelegt, was besonders in ländlichen Gebieten spürbar ist. Betroffen sind unter anderem die Orte Zellingen, Rieneck, Lohr sowie der Kreis Main-Spessart und Hofheim im Landkreis Haßberge. Insgesamt sind bayernweit 49 Betriebsstellen mit rund 1.000 Beschäftigten betroffen, wie radioprimaton.de berichtet.

Bereits am Vortag kam es in Würzburg und Haßfurt zu Verzögerungen bei der Zustellung von Briefen und Paketen. Die Gewerkschaft ver.di fordert von der Deutschen Post eine Lohnerhöhung von 7 Prozent sowie drei zusätzliche Urlaubstage für die Beschäftigten.

Hintergründe zu den Streiks

Die Diskussion um die Arbeitsbedingungen der Zusteller ist besonders aktuell, denn das Thema Zustellgewicht bleibt für ver.di ein politisch brisantes Thema. Vor Kurzem wurde eine Reform des Postgesetzes beschlossen, allerdings gibt es noch ungelöste Punkte. So wurde die Möglichkeit der Einführung einer 20-Kilo-Grenze pro Paket in der Ein-Personen-Zustellung nicht umgesetzt. Laut dem aktuellen Postgesetz müssen Pakete, die schwerer als 20 Kilogramm sind, von zwei Personen zugestellt werden, es sei denn, die Zusteller verfügen über geeignete technische Hilfsmittel, die jedoch nicht durch eine Rechtsverordnung präzisiert sind, wie ver.di erklärt.

Besonders problematisch ist der Mangel an diesen technischen Hilfsmitteln. Der Deutsche Bundestag diskutierte am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf „zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche“, der von SPD und Grünen eingebracht wurde. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu verbessern und insbesondere die Regelungen zur Zustellung schwerer Pakete zu überarbeiten. So soll das Maximalgewicht für Pakete in der Einzelzustellung von 31,5 Kilogramm auf 23 Kilogramm gesenkt werden. Während diese Regelung eine Entlastung für die Beschäftigten darstellt, entspricht sie jedoch nicht der von ver.di geforderten 20-Kilo-Grenze.