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Wahlchaos in Wolfratshausen: Kommen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig?

Die Bundestagswahl steht vor der Tür und viele Kommunen, insbesondere im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, haben Bedenken bezüglich der rechtzeitigen Zustellung der Briefwahlunterlagen. Der Wahltermin ist auf den 23. Februar 2025 festgelegt. Wolfratshausens Bürgermeister Klaus Heilinglechner äußerte in diesem Zusammenhang ernsthafte Bedenken über die enge Zeitspanne für die Wahlvorbereitungen. Michael Herrmann, Geschäftsleiter im Benediktbeurer Rathaus, warnte ebenfalls vor möglichen Schwierigkeiten für Briefwähler.

In Wolfratshausen sind rund 13.500 Bürger wahlberechtigt, wobei bereits 6.000 von ihnen einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben. Bei der letzten Europawahl wählten fast zwei Drittel der 13.000 Stimmberechtigten per Briefwahl. Insgesamt sind 41 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen, von denen 29 tatsächlich teilnehmen werden.

Herausforderungen bei der Briefwahl

Ein weiteres Problem betrifft den Druck der Wahlzettel, der erst nach der endgültigen Zulassung der Kandidaten erfolgen kann. Die initiale Druckausgabe der Wahlzettel wird voraussichtlich am 3. oder 4. Februar im Landratsamt eintreffen, was bedeutet, dass die Briefwahlunterlagen möglicherweise erst in der Woche ab dem 10. Februar versendet werden können. Die Stadt Bad Tölz kündigte an, die Unterlagen sofort abzuholen und so schnell wie möglich zu versenden.

Zu beachten ist, dass alle Briefwahlunterlagen bis spätestens zum Wahltag, dem 23. Februar, um 18 Uhr in den Rathäusern eingegangen sein müssen. Die Auszählung der Stimmen wird nach 18 Uhr durch Wahlhelfer durchgeführt, wobei sich bereits über 200 Freiwillige im Wolfratshauser Rathaus als Wahlhelfer gemeldet haben. Skepsis herrscht dennoch über die pünktliche Zustellung der Stimmzettel.

Ein genereller Überblick zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zeigt, dass Wähler in Mainz ihre Unterlagen ab sofort anfordern können. Diese umfassen einen Wahlschein, ein Merkblatt, den Stimmzettel sowie die Umschläge. Die telefonische Beantragung ist nicht gestattet; stattdessen können die Anträge auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder in formloser Form eingereicht werden. Vollständig ausgefüllt müssen sie in einem frankierten Umschlag an das Wahlbüro gesendet werden. Der Versand der Unterlagen beginnt jedoch erst nicht vor Anfang Februar 2025.

Um die Briefwahl zu beantragen, müssen Bewerber am besten persönlich erscheinen und ihre Wahlbenachrichtigung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Anträge von Dritten sind nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Es sollte beachtet werden, dass verspätete Anträge nicht berücksichtigt werden können und verlorengegangene Wahlscheine nicht ersetzt werden.

Die Zeit drängt, und sowohl die Wähler als auch die Verantwortlichen in den Kommunen sind gefordert, die Herausforderungen der bevorstehenden Bundestagswahl zu bewältigen.