Bad Tölz-WolfratshausenDeutschland

Grundsteuer-Chaos: Rentner kämpft gegen monströse Erhöhung!

Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sorgt die Grundsteuerreform derzeit für Unmut. Besonders hervorzuheben ist ein Fall, in dem ein 87-jähriger Rentner aus Schlehdorf seine Steuerlast von 320 Euro auf stolze 1619 Euro erhöhen soll. Diese Bescheide wurden am 8. Januar von der Verwaltungsgemeinschaft Kochel-Schlehdorf verschickt. Trotz dieser gravierenden Erhöhung berichtet Kämmerer Thomas Bacher von lediglich wenigen Beschwerden; viele Bürger zahlen sogar geringere Beträge.

Durch die Grundsteuerreform wurde der Arbeitsaufwand in den Gemeindeverwaltungen spürbar erhöht. Vor allem in der Jachenau sind die Auswirkungen der Reform stärker bemerkbar, wo viele Grundbesitzer mit höheren Messbeträgen rechnen müssen. So rechnet die Jachenau mit Mehreinnahmen von fast 25.000 Euro aus der Grundsteuer. Auch Bad Heilbrunn erwartet 2025 rund 65.500 Euro mehr an Steuereinnahmen, sieht jedoch eine hohe Fehlerquote bei den Bescheiden.

Hintergrund zur Grundsteuerreform

Die Neuberechnung der Grundsteuer wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärte. Grundsteuer A ist für landwirtschaftliche Betriebe und Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke vorgesehen. Die Kommunen sind angehalten, ihre Hebesätze anzupassen, um die Einnahmen auf einem ähnlichen Niveau zu halten.

Eine Herausforderung für viele Bürger ist die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen, was bis zu zwei Jahre dauern kann. Die Einspruchsquote liegt bei etwa zehn Prozent. Häufig betreffen die Einsprüche verfassungsrechtliche Fragen. Der Rentner aus Schlehdorf plant derzeit, Widerspruch gegen seinen Bescheid einzulegen.

Die Situation mit der Grundsteuer ist nicht nur lokal ein Problem. Wie finanztip.de berichtet, wurden bereits Ende 2022 erste Klagen gegen die neue Grundsteuer in Deutschland eingereicht. Insbesondere in Baden-Württemberg haben verschiedene Verbände und der Bund der Steuerzahler Klagen gegen Grundsteuerwertbescheide eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes klären zu lassen. Kritik wird unter anderem an der Ungenauigkeit des Bodenrichtwerts geübt, da für unterschiedliche Immobilientypen oftmals die gleichen Grundsteuerwerte angesetzt werden.

Eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juni 2024 erklärte das Landesgrundsteuergesetz für verfassungsgemäß, jedoch wurde Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen. Ein Rechtsgutachten hat zudem Bedenken geäußert und festgestellt, dass individuelle Umstände nicht ausreichend berücksichtigt werden. Eilanträge in Rheinland-Pfalz zur Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide waren erfolgreich. Trotzdem bleibt die rechtliche Lage bis mindestens 2025 ungewiss, und Einsprüche und Klagen bieten keinen garantierten persönlichen Vorteil für die Kläger.