Ammerland

Neues Wahlbüro in Bad Zwischenahn: Alles zur Bundestagswahl 2025!

Bad Zwischenahn bereitet sich auf die Bundestagswahl 2025 vor und führt dabei einige Neuerungen ein. Das Wahlbüro zieht in das Haus Brandstätter am Brink 5 um und ist nicht mehr im Rathaus untergebracht. Die persönliche Beantragung von Wahlscheinen ist ab sofort ausschließlich im neuen Wahlbüro möglich.

Die Beantragung von Wahlscheinen kann sowohl online als auch per E-Mail an gemeinde@bad-zwischenahn.de oder postalisch erfolgen. Das Wahlbüro wird von Freitag, dem 7. Februar, bis Freitag, dem 21. Februar, geöffnet sein, wobei am 21. Februar eine Sonderöffnung bis 15 Uhr gewährleistet wird. Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimmzettel im Wahlbüro auszufüllen und dort abzugeben.

Details zur Beantragung von Wahlscheinen

Für die Beantragung von Wahlscheinen für andere Personen ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die entsprechenden Antragsformulare werden auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten zu finden sein, die in der vierten Kalenderwoche versendet werden. Es ist zu beachten, dass nach dem 21. Februar um 15 Uhr die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur in Ausnahmefällen möglich ist. Sollten beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 21. Februar nicht eingetroffen sein, können diese bis zum 22. Februar um 12 Uhr neu ausgestellt werden. Am Wahlsonntag ist keine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen mehr möglich.

Zusätzlich wird auf die Möglichkeiten der Briefwahl in Bad Zwischenahn hingewiesen. Diese bietet Wählern die Option, ihre Stimmen bequem per Post abzugeben, sofern sie beispielsweise aufgrund von Urlaub, Alter, Krankheit oder aus Gründen der Bequemlichkeit nicht persönlich ins Wahllokal gehen können. Laut [briefwahl-beantragen.de](https://www.briefwahl-beantragen.de/Niedersachsen/Bad-Zwischenahn) ist eine Begründung für die Beantragung von Briefwahl seit 2008 nicht mehr erforderlich. Antragstellungen können sowohl persönlich als auch schriftlich erfolgen, wobei telefonische Anfragen nicht möglich sind.

Die Anträge auf Wahlscheine sollten rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag, eingereicht werden. Der letzte Termin zur Antragstellung ist der Freitag vor Wahlbeginn bis 18:00 Uhr. Nachträgliche Beantragungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, wie etwa im Falle einer plötzlichen Erkrankung. Wahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Stadt Bad Zwischenahn vorliegen, um eine gültige Stimme zu gewährleisten.