Darmstadt-Dieburg

Blitzer-Alarm in Groß-Umstadt: Hohe Strafen für Temposünder drohen!

Am heutigen 4. Februar 2025 wird in Groß-Umstadt, in einer 70 km/h-Zone auf der Bundesstraße 45 (PLZ 64823), Geschwindigkeitsüberwachung durch mobile Blitzer durchgeführt. Die Meldung über die Geschwindigkeitskontrollen wurde um 06:43 Uhr veröffentlicht und zuletzt um 07:05 Uhr aktualisiert. Es ist darauf hinzuweisen, dass verstärkt auf radar-gestützte Geschwindigkeitsmessungen geachtet wird, da Temposünder mit hohen Bußgeldern rechnen müssen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, wobei Geschwindigkeitskontrollen im gesamten Stadtgebiet möglich sind. Zudem ist es auf deutscher Seite wichtig, dass Radarwarner und Echtzeit-Warn-Apps im Fahrzeug strikt verboten sind. Nach Paragraph 23, Absatz 1b der StVO ist der Betrieb von Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören, untersagt.

Rechtliche Grundlagen und Risiken

Zusätzlich zu den aktuellen Überwachungsmaßnahmen gibt es allgemeine Informationen zu Radarwarnern in Deutschland. Diese Geräte, die akustisch vor Blitzern warnen und in verschiedenen Formen wie Apps oder eigenständigen Geräten auftreten, sind während der Fahrt illegal. Bei ihrer Nutzung kann ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg verhängt werden. Das Verbot gilt auch für Blitzer-Apps, während Vorab-Informationen über Blitzerstandorte jedoch erlaubt sind.

Der Besitz von Radarwarnern ist in Deutschland weiterhin erlaubt, solange sie nicht während der Fahrt verwendet werden. Die StVO stellt klare Regeln für den Betrieb solcher Geräte auf, wobei Radiosender vom Verbot ausgenommen sind und Blitzermeldungen zu Sicherheitszwecken übermitteln dürfen. Darüber hinaus ist die Nutzung von Radarwarnern in Navigationsgeräten erlaubt, solange die Blitzerwarnfunktion deaktiviert ist.