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Tragisches Unglück in Stuttgart: 12-Jähriger vor Stadtbahn getötet!

Ein tragischer Vorfall ereignete sich an der Stadtbahn-Haltestelle „Max-Eyth-See“ in Stuttgart, als ein zwölfjähriger Junge von einer einfahrenden Stadtbahn erfasst und tödlich verletzt wurde. Laut SWR kam es vor dem Unfall zu einer Rangelei zwischen dem Jungen und einem 13-Jährigen. Ermittlungen der Polizei Stuttgart und der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der 13-Jährige den Zwölfjährigen während des Streits geschubst hat, wobei der Schubs genau in dem Moment erfolgte, als die Stadtbahn an der Haltestelle einfuhr.

Der Junge prallte seitlich gegen die einfahrende Bahn und wurde schwerst eingeklemmt. Er verstarb noch an der Unfallstelle. Die Ermittler haben keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der 13-Jährige den Jungen absichtlich in die Bahn geschubst hat. Nach dem Vorfall wurde der 13-Jährige dem Jugendamt übergeben. Das tragische Ereignis hat eine Debatte über die mögliche Herabsetzung der Strafmündigkeit, die derzeit bei 14 Jahren liegt, ausgelöst.

Debatte um Strafmündigkeit

In der Folge des Vorfalls fordert die CDU-Justizministerin Marion Gentges eine Änderung der Regeln zur Strafmündigkeit, wie SWP berichtet. Gentges argumentiert, dass die Altersgrenze von 14 Jahren nicht mehr zeitgemäß sei. Im vergangenen Jahr hatte sie bereits einen Antrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Altersgrenze gestellt, war jedoch gescheitert. Sie weist darauf hin, dass die Mehrheitsverhältnisse in der Justizministerkonferenz im Wandel sind und macht auf die steigende Zahl von Tatverdächtigen unter 14 Jahren aufmerksam, insbesondere bei Aggressions- und Gewaltdelikten.

Die Justiz hat derzeit keine Einflussmöglichkeiten auf unter 14-Jährige, da die Staatsanwaltschaft gegen strafunmündige Personen nicht ermitteln darf. Gentges wies darauf hin, dass die Altersgrenze für die Strafmündigkeit bereits 1923 festgelegt wurde und dass sich Kinder und Jugendliche heutzutage deutlich anders entwickeln als noch vor 100 Jahren. Außerdem kritisierte sie, dass Jugendliche mit 16 Jahren wählen dürfen, sich jedoch zwei bis drei Jahre zuvor nicht für eigene Straftaten verantworten müssen. Sie fordert deshalb einen stärkeren staatlichen Eingriff, um zu verhindern, dass gewalttätiges Verhalten bei Kindern verfestigt.