Wiesbaden

Wiesbaden erhält neues Ordnungsamt: Was bedeutet das für die Bürger?

Wiesbaden wird künftig von einem neuen Ordnungsamt profitieren, das Teil der umfassenden Reform der Verwaltung in der hessischen Landeshauptstadt ist. Die Stadtverwaltung hat bekannt gegeben, dass die Gründung des neuen Amtes die Effizienz und die Bürgernähe der Ordnungsbehörden erhöhen soll. Die Implementierung ist Bestandteil der laufenden Bemühungen, die Dienstleistungen für die Bürger zu verbessern und gleichzeitig die Interaktionen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu optimieren.

Das neue Ordnungsamt wird Aufgaben übernehmen, die zuvor auf verschiedene Ämter verteilt waren. Dadurch soll eine einheitliche Anlaufstelle für die Bürger geschaffen werden, um Anliegen effizient und zügig zu bearbeiten. Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt in Richtung Modernisierung der Verwaltungsstrukturen innerhalb der Stadt Wiesbaden. Die Stadtverwaltung äußerte sich positiv über die Fortschritte, die durch diese Reform erzielt werden sollen.

Cookies und Datenschutz

In einem weiteren Kontext wurde aktualisiert, wie das TDDDG den Zugriff auf Endgeräte in Deutschland neu regelt. Wie dr-dsgvo.de berichtet, trat das TDDDG am 14. Mai 2024 in Kraft, nachdem zuvor keine formale Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie stattgefunden hatte. Der Bundesgerichtshof wies zudem darauf hin, dass Cookies als personenbezogene Daten gelten, und erweiterte die Regelungen auf Endeinrichtungen, nicht nur auf mobile Endgeräte. Dies bedeutet, dass Geräte, die an ein Netzwerk angeschlossen sind, künftig ebenfalls in diese Regelungen fallen.

Die neuen Regelungen besagen, dass Cookies, die technisch nicht notwendig sind, einer Einwilligung bedürfen. Gleichzeitig spielt der Zweck der Cookies im TDDDG keine Rolle; Tatsache bleibt, dass alle nicht notwendigen Cookies diese Einwilligung benötigen. Dies stellt eine wesentliche Änderung für Webseitenbetreiber dar, die nun dazu verpflichtet sind, die Zwecke aller verwendeten Cookies genau zu kennen, um rechtskonform zu handeln. Auch der § 26 TDDDG behandelt eine zentrale Einwilligungsverwaltung (PIMS), was für Benutzer eine höhere Transparenz bei der Nutzung von Cookies bringen soll.