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Anmeldestart für weiterführende Schulen: Alles, was Eltern wissen müssen!

Im Regionalverband Saarbrücken steht der Anmeldungszeitraum für weiterführende Schulen vor der Tür. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder vom 12. Februar bis zum 18. Februar 2025 für die Schuljahre 2025/2026 anmelden. Die Anmeldungen sind täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr möglich, auch am Samstag, den 15. Februar. Die Anmeldung erfolgt direkt in den Geschäftsräumen der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien der Region.

Eine persönliche Anmeldung vor Ort ist erforderlich, da das Original des Halbjahreszeugnisses vorgelegt werden muss. Aus diesem Grund müssen Eltern vorher einen Termin vereinbaren, entweder telefonisch oder online, mit der gewünschten Schule. Individuelle zusätzliche Anmeldezeiten können zudem direkt bei den Schulen erfragt werden.

Wichtige Dokumente und Vorschriften

Vorausgesetzt wird, dass die Kinder im Schuljahr 2024/2025 die vierte Klasse der Grundschule besuchen. Grundlage für die Schulwahl ist ein verbindliches Beratungsgespräch mit den Lehrkräften der Grundschule. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:

  • das Original des Halbjahreszeugnisses mit Entwicklungsbericht der Grundschule,
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuchs,
  • ein Nachweis zum Masern-Impfschutz, der durch den Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis erbracht werden kann.

Der Nachweis zum Masern-Impfschutz kann bis spätestens zum 14. August 2025 nachgereicht werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, Wünsche zur Sprachfolge des Kindes bei der Anmeldung anzugeben. Informationen über Schulprofile, Sprachenfolge und Öffnungszeiten sind in Broschüren und Online-Angeboten der Schulen erhältlich.

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass seit dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft ist. Dieses Gesetz verlangt, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder die Schule die empfohlenen Masern-Impfungen nachweisen müssen. Auch Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, sind verpflichtet, einen entsprechenden Impfschutz nachzuweisen, wie [regionalverband-saarbruecken.de](https://www.regionalverband-saarbruecken.de/gesundheit/masernschutzgesetz) ausführlich erläutert. Einrichtungen müssen das Gesundheitsamt benachrichtigen, falls der Impfnachweis nicht erbracht wird oder Zweifel an dessen Echtheit bestehen.

Weitere Fragen können an die Schulen im Regionalverband Saarbrücken oder an zuständige Behörden gerichtet werden. Detaillierte Informationen zur Anmeldung sowie zu den erforderlichen Unterlagen sind auch auf der Webseite von [saarnews.com](https://www.saarnews.com/anmeldung-fuer-weiterfuehrende-schulen-im-regionalverband-saarbruecken-startet-am-12-februar-2025/) zu finden.