Tuttlingen

Insolvenz-Schock: Was passiert mit Gutscheinen nach Depot-Pleite?

Die Insolvenz des Unternehmens Depot hat zur Schließung der Filiale in Tuttlingen geführt, wie [schwaebische.de](https://www.schwaebische.de/regional/tuttlingen/insolvenz-von-depot-was-passiert-jetzt-mit-meinem-gutschein-3287223) berichtete. Dies betrifft zahlreiche Kunden, die Gutscheine erhalten hatten, darunter auch einen Autor, der versuchte, einen Gutschein, den er zu seinem Geburtstag bekommen hatte, in der Filiale einzulösen. Aufgrund der Insolvenz werden diese Gutscheine jedoch bis zum 15. Juli 2024 nicht mehr angenommen.

Gutscheine gelten als ungesicherte Forderungen gegen das insolvente Unternehmen, was bedeutet, dass die Annahme von Gutscheinen Geld und Ressourcen binden würde, die an die Gläubiger des Unternehmens gehen sollen. Um dennoch einen Teil des Gutscheinbetrags zurückerhalten zu können, müssen betroffene Kunden ihre alten Gutscheine online als Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Es herrscht jedoch Unklarheit darüber, ob Gutscheininhaber die volle Summe zurückerhalten können. Laut [verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/wenn-eine-firma-insolvent-wird-das-sind-ihre-rechte-10630) können Gutscheininhaber einen Anteil ausgezahlt bekommen, falls im Insolvenzverfahren Geld vorhanden ist, jedoch laufen derartige Forderungen häufig leer, da die Insolvenzmasse oft gering ist.

Rechte der Kunden bei Insolvenz

Bei der Insolvenz eines Händlers können Ansprüche hinsichtlich Nacherfüllung nur gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Der Insolvenzverwalter trifft die Entscheidung, ob dieser Nacherfüllungsanspruch erfüllt wird. Wenn dies abgelehnt wird, bleibt den Gläubigern lediglich die Möglichkeit, ihre Forderung als Schadenersatzanspruch zur Insolvenztabelle anzumelden. Auch Vorauszahlungen oder Anzahlungen können nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wenn der Insolvenzverwalter das Geschäft nicht abwickelt.

Darüber hinaus müssen Raten für bereits gelieferte Waren auch bei Insolvenz weitergezahlt werden. Bei Käufen auf Rechnung ist der Käufer verpflichtet, die erhaltene Ware zu bezahlen. Gutscheine bei insolventen Händlern können ausschließlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden, und die Auszahlung erfolgt nur, wenn noch Geld im Insolvenzverfahren verfügbar ist. Gläubiger sind zudem verpflichtet, ihre Forderungen innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen bis maximal drei Monaten beim Insolvenzverwalter anzumelden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.