
Eltern einer christlichen Glaubensgemeinschaft haben vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gegen den Schwimmunterricht ihrer Kinder aus religiösen Gründen geklagt. Die Klägerin, eine 36-jährige Mutter, erklärte, dass der Besuch eines Schwimmbades für sie eine Todsünde darstellt. Diese Aussagen wurden gemäß dem Bericht von Merkur vorgetragen.
Die Palmarianische Kirche, deren Zentrum in Palmar de Troya, Spanien, liegt, hat strenge Kleidervorschriften, die das Tragen von Badekleidung verbieten. Der Rechtsstreit um den Schwimmunterricht betrifft ursprünglich drei Kinder des Ehepaars, von denen jedoch zwei nicht mehr an der Schule sind, wodurch nun nur über das Schicksal eines Kindes entschieden wurde. Der Konflikt mit einer Grund- und Werkrealschule im Kreis Tuttlingen hat seine Wurzeln im Jahr 2021.
Gerichtsurteil und mögliche nächste Schritte
Am 16. April 2025 entschied das Verwaltungsgericht, dass die Klage der Eltern keinen Erfolg hatte. Die schriftlichen Gründe für dieses Urteil werden in mindestens zwei Wochen mitgeteilt. Den Klägern bleibt ein Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen; der Fall könnte dann vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kommen.
Die Palmarianische Kirche wird als traditionalistische Splittergruppe beschrieben, die über einen eigenen „Papst“ und „Vatikan“ verfügt. Diese Gruppe existiert seit mehreren Jahrzehnten und hat in Palmar de Troya eine große Kathedrale errichtet. Laut den Klägern nehmen ihre Kinder zwar am restlichen Schulunterricht teil, dürfen allerdings nur mit Gleichaltrigen interagieren, die den Regeln der Glaubensgemeinschaft entsprechen. Die Klägerin äußert, dass die Pflicht zum Schwimmunterricht einen Gewissenskonflikt für die Kinder darstellt, wie auch Spiegel berichtet.