EinzelfallRecklinghausen

Alarm am Hauptbahnhof: Polizei beschlagnahmt gefährliche Waffen!

Am 5. Februar wurde am Hauptbahnhof Recklinghausen ein Sicherheitsvorfall gemeldet, bei dem die Bundespolizei zwei Männer kontrollierte. Der erste Mann, ein 23-jähriger russischer Staatsbürger, führte ein Einhandmesser in seiner Jackentasche mit. Das Messer war sofort griffbereit, und der Mann gab als Grund für das Mitführen Selbstverteidigung an. Die Polizei beschlagnahmte das Messer und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Bei der Kontrolle des zweiten Mannes, einem 30-jährigen Deutschen aus Marl, stellte die Bundespolizei zwei Teleskopschlagstöcke sowie ein Einhandmesser sicher. Die Teleskopschlagstöcke konnten auf bis zu einen Meter Länge ausgefahren werden. Der Kontrolleur konnte keinen berechtigten Grund für das Mitführen dieser Waffen angeben, weshalb auch gegen ihn ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet wurde, wie Bild.de berichtete.

Waffengesetz und dessen Bedeutung

Das deutsche Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und deren Mitführen in der Öffentlichkeit. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in dem Gesetzestext, der unter anderem Definitionen zu verschiedenen waffenrechtlichen Begriffen enthält, wie im Gesetze im Internet erläutert wird. Dazu zählen zum Beispiel die Klassifizierung von Schusswaffen und tragbaren Gegenständen sowie Regelungen über die Anzeipflicht und das Führen von Waffen.

Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, die Vorschriften des Waffengesetzes zu beachten, um die Sicherheit in öffentlichen Räumen zu gewährleisten.