Schwerin

Wichtige Infos zur Briefwahl: So stimmen Schwermanns ab!

In Schwerin findet am Samstag, den 8. Februar 2025, die Briefwahl zur Bundestagswahl statt. An diesem Tag haben Wähler die Möglichkeit, in zwei Briefwahllokalen ihre Stimme abzugeben.

Die beiden Briefwahllokale öffnen von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Die Standorte sind das Perzina-Haus in der Wismarschen Straße 144 sowie das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) in der Friesenstraße 29. Die Briefwahllokale bleiben darüber hinaus bis zum 21. Februar 2025, 13.00 Uhr, geöffnet.

Öffnungszeiten und erforderliche Unterlagen

Die Öffnungszeiten der Briefwahllokale variieren. Montags sind sie von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet, dienstags von 9.00 bis 18.00 Uhr, mittwochs bis 13.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr und freitags bis 13.00 Uhr. Zusätzlich sind die Lokale noch einmal am Samstag, den 15. Februar 2025, von 9.00 bis 14.00 Uhr zugänglich.

Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, benötigen die Wahlberechtigten einen amtlichen Lichtbildausweis, wie einen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen, es sei denn, sie sind durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen. Weitere Informationen zur Bundestagswahl und den Details der Briefwahl in Schwerin sind auf der Webseite der Stadt unter www.schwerin.de/bundestagswahl zu finden.

Details zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl selbst ist für den 23. Februar 2025 angesetzt. Der Termin wurde vorgezogen, nachdem die Regierungskoalition gescheitert war und eine politische Pattsituation entstanden ist. Rund 61 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, an dieser Wahl teilzunehmen, wobei die Briefwahl eine zunehmend zentrale Rolle spielen soll, wie briefwahl-beantragen.de berichtet. Es wird erwartet, dass sich die Zahl der Briefwähler im Vergleich zu früheren Wahlen erhöhen wird.

Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen Briefwahl zu beantragen. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann persönlich, schriftlich oder online gestellt werden. Die Frist für den Antrag endet am 21. Februar 2025, um 18 Uhr, wobei in speziellen Fällen auch bis 15 Uhr am Wahltag ein Antrag möglich ist.

Wahlscheine werden ab dem 13. Januar 2025 ausgegeben, während die Stimmzettel voraussichtlich ab Ende Januar 2025 zur Verfügung stehen. Der Wahlbrief enthält neben dem Wahlschein und dem Stimmzettel auch einen blauem Umschlag für den Stimmzettel sowie einen roten Umschlag für den Wahlbrief. Der Wahlbrief muss rechtzeitig an die angegebene Adresse gesendet werden, um gewertet zu werden.

Insgesamt gehen 53 Parteien und politische Vereinigungen zur Bundestagswahl 2025 an den Start. Zu den im Bundestag und mindestens einem Landesparlament vertretenen Parteien zählen SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE, CSU, FDP, AfD, BSW, FREIE WÄHLER und BVB/FREIE WÄHLER. Weitere Informationen zur Briefwahl und zur Bundestagswahl 2025 sind auf der entsprechenden Website der Gemeinde oder unter www.bundeswahlleiterin.de verfügbar.