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Serien-Straftäter in Lüneburg: Gericht ordnet Abschiebehaft an!

Ein mutmaßlicher Serien-Straftäter aus Westafrika sorgt derzeit in Lüneburg für erhebliche Unruhe. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 6. Februar 2025 einen Abschiebehaftbefehl gegen den 30-jährigen Mann erlassen, der bis zum 20. März 2025 in Haft bleiben wird. Dies wurde notwendig, nachdem der Mann in den letzten Wochen rund 50 Straftaten begangen haben soll, darunter zwei Angriffe auf eine Bäckerei-Verkäuferin.

Die Bundespolizei hat angekündigt, den Mann unter Sicherungspersonal nach Guinea-Bissau abzuschieben. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann den Rückflug nicht widerstandslos akzeptieren wird und er deshalb während des Fluges gefesselt und gegebenenfalls mit Medikamenten ruhiggestellt werden darf. Bei der Verhandlung trug der 30-Jährige eine spezielle Kopfbedeckung, um das Anspucken anderer zu verhindern.

Aktionen und Reaktionen

Der Beschuldigte wird sich in einem weiteren Verfahren wegen diverser Delikte verantworten müssen, darunter vorsätzliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Während der letzten Gerichtssitzung zeigte sich der Mann aggressiv. Die Polizei und Staatsanwaltschaft Lüneburg haben Straftaten des Mannes aus den vergangenen Tagen zusammengetragen, die zu seiner Festnahme führten.

Die Oberbürgermeisterin von Lüneburg, Claudia Kalisch, kritisierte die Justiz. Sie berichtete von verängstigten Bürgern, die unter dem Verhalten des Mannes leiden. Zuvor hatte das Amtsgericht einen ersten Antrag auf Abschiebehaft abgelehnt, da die Voraussetzungen nicht klar waren. Der Mann war bei einer Personenkontrolle Anfang Januar mit einem gefälschten Aufenthaltstitel aufgefallen und hatte eine Ausweisungsverfügung erhalten, mit der Aufforderung, das Land innerhalb von sieben Tagen zu verlassen.

Erneut wurde der Mann festgenommen, nachdem er in einem Lüneburger Lokal die Zeche geprellt hatte. Die Vorfälle, die zu seiner derzeitigen Situation führten, beinhalten auch Gewalttaten gegen Polizeibeamte und das Prellen von Rechnungen in verschiedenen Lokalen. Die Geschädigte einer der Bäckerei-Angriffe musste im Krankenhaus behandelt werden, nachdem sie im Gesicht verletzt wurde.

Wie die NDR berichtete, wurde trotz der Vielzahl von Straftaten und der verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung, ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Diese Situation sorgt nicht nur für Aufregung in der Stadt, sondern stellt auch die Arbeit der Justiz in Frage.

Zusätzlich berichtete die Kreiszeitung, dass die Umstände der Abschiebehaft im Gericht als zunächst unklar betrachtet wurden, was zu der Ablehnung des ersten Antrags führte. Das Amtsgericht hatte dabei festgestellt, dass die Durchführbarkeit der Abschiebung im Haftantrag nicht ausreichend geklärt war.