Bayreuth

Wählen in Bayreuth: Alles zur Bundestagswahl am 23. Februar!

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Stadt Bayreuth ist in 41 allgemeine Wahlbezirke und 33 Briefwahlbezirke eingeteilt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wähler haben die Pflicht, ihre Wahlbenachrichtigungen mitzubringen, die Informationen zu ihrem Wahlbezirk und Wahlraum enthalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Wähler nur im Wahlraum ihres eingetragenen Wahlbezirks wählen dürfen.

Für die Stimmabgabe sind eine Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Jeder Wähler hat die Möglichkeit, sowohl eine Erst- als auch eine Zweitstimme abzugeben. Die Stimmzettel enthalten die Namen der Bewerber für die Erststimme und die Parteien für die Zweitstimme. Wähler mit einem Wahlschein können zudem in jedem Wahlbezirk ihres Wahlkreises oder per Briefwahl teilnehmen. Das Wahlamt schätzt, dass bis zu 35.000 Briefwähler erwartet werden, wie bayreuth.de berichtete.

Briefwahlunterlagen und Fristen

Die Briefwahl bietet zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe: die Urnenwahl am Wahltag und die Briefwahl. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl gibt es einen verkürzten Briefwahlzeitraum. Wahlberechtigte müssen ihre Anträge auf Briefwahlunterlagen zügig bei der Gemeinde einreichen, ohne auf die Wahlbenachrichtigung warten zu müssen. Diese sollten bis spätestens Sonntag, den 2. Februar, zugestellt sein. Der Antrag kann formlos, zum Beispiel per E-Mail, gestellt werden, muss jedoch den Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift enthalten, wie bundestag.de ausführte.

Briefwahlunterlagen sollten bei frühzeitiger Beantragung bis zum Montag, den 10. Februar, versendet werden. Das letzte Einwurfdatum für die Wahlbriefe ist Donnerstag, der 20. Februar. Diese müssen bis 18 Uhr am Wahltag, dem 23. Februar, bei der Gemeindebehörde eingehen, andernfalls werden sie nicht berücksichtigt. Die Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein und den Stimmzettel, der in einem blauen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden muss.